Ausgabe Nr.
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J M upload 08.05.2020, | Print article

Covid-19: Mietzuschüsse für ERTE Empfänger

Die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Pandemie haben viele Mieter vor große Herausforderungen gestellt und heute hat die Kanarenregierung mit der Amtsmitteilung die Fristen zur Einrichtung von Mietunterstützungen eröffnet (siehe Amtsmitteilung der Regionalregierung BOC-A-2020-090-1477 vom 7. Mai 2020). Dafür wurden 5,3 Millionen Euro von Spaniens Regierung zur Verfügung gestellt und weitere 2,7 Millionen Euro stammen direkt aus dem Regionalbudget.

Anspruchsberechtigt ist jede physische Person, die als Mieterin oder Mieter, in Folge der Coronaviruskrise sich im ERTE (temporäre Arbeitslosigkeit oder Arbeitszeitverkürzung) befindet oder durch andere Auswirkungen, welche die Einkommen drastisch reduziert haben. Das Familieneinkommen darf 1.613 Euro Brutto nicht übersteigen und die Mietkosten zuzüglich der Basiskosten (Strom, Wasser) dürfen 35% des Familieneinkommens nicht übersteigen.

Die Mietunterstützung beträgt 900 Euro pro Familie. Der Höchstbetrag entspricht 100 % der Mieten für einen Zeitraum von 6 Monaten. Falls bereits ein Kredit bzw. Microkredit für die Überbrückung der Krise beantragt wurde, wird dieser zuzüglich der Zinsen dieses Kredits rückerstattet, sofern dieser 900 Euro monatlich nicht übersteigt. In diesem Fall muss eine Kopie des Kreditvertrags dem Anhang beigefügt werden.

Anträge

Die Anträge können ab 8. Mai 2020 telematisch über die offizielle Seite des Instituto Canario de Vivienda (ICAVI) zu erfolgen. Wer über kein Internet verfügt, kann sich an das Bürgerservice (Telefonnummer 012) wenden, dass bei individuellen Fragestellungen hilft. Die Einreichungsfrist endet am 30. September 2020. Link zur Anmeldung und Infos ICAV

Achtung: Dem Antrag muss eine vollständige Kopie des Mietvertrags beigefügt werden, sowie die Information, wie und an wen die Zahlung der Miete erfolgt sowie die Belege der letzten drei Monate.

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