Ausgabe Nr.
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J M upload 02.03.2022, Viva Edition 185 | Print article

Mietsubventionen Spanien/Kanaren

Vielerorts existierten aufgrund des argen Wohnungsmangels Slums

Die Mietpreise sind als Konsequenz der Coronakrise spanienweit um 41 Prozent gestiegen und selbiges Bild zeichnet sich auf den Kanarischen Inseln ab. Der Plan „Vivienda 2020 - 2025 Canarias“ sieht zur Verbesserung der Wohnungssituation eine Reihe von Maßnahmen vor, wie z. B.:
- Bau von Wohnungen (öffentliche und private Miethäuser)
- Erhöhung des öffentlichen Wohnungsbaus zu leistbaren Mietpreisen
- Nachhaltigkeit, Renovierung, Barrierefreiheit etc.

Eine dieser Maßnahmen ist die Verabschiedung von Mietsubventionen im Januar 2022, die sich primär an folgende Personengruppen richtet:

Voraussetzungen

- Personen unter 35 Jahre oder über 65 Jahre, wenn der Mietvertrag auf diese läuft und es sich um einen Hauptwohnsitz handelt. Die Miete muss mindestens 500 Euro betragen und es dürfen keine Mietrückstände vorhanden sein. 

- Das Familieneinkommen darf maximal die dreifache Höhe des IPREM betragen (Indicador Público de Renta de Efectos Múltiples). Bei Großfamilien oder jenen mit einem Behinderten Mitglied steigert sich der Betrag entsprechend. Bei IPREM handelt es sich um einen Referenzindikator, der zur Berechnung des Anspruchs einer sozialen Hilfe herangezogen wird. Dieser unterscheidet sich vom SMI (Salario Mínimo Interprofesional). Für das Jahr 2022 wurde der IPREM mit 579,02 Euro monatlich bzw. 6.948,28 Euro bei zwölf jährlichen Zahlungen bzw. 8.106,28 Euro bei 14 Zahlungen jährlich.

Welche Dokumente werden benötigt?

- Antragsformular
- Daten aller Familienmitglieder des gemeinsamen Haushalts (Annex I.)
- Zustimmungserklärung zur Einsicht der personenbezogenen Daten der Familienmitglieder durch die Behörden zur Überprüfung der Angaben (Annex II.)
- Eine Kopie des Mietvertrags (*nicht bei jungen Menschen von 18 bis 35 Jahre, falls der Mietvertrag noch nicht unterschrieben wurde) und Beleg der Mietzahlungen der drei vorangegangenen Monate (ausgenommen *)

Einreichung der Anträge - Frist endet am 5. März 2022

Dieser muss mit einer E-Signatur elektronisch eingereicht werden oder persönlich im Instituto Canario de la Vivienda nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Rufnummer 012.