Ausgabe Nr.
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M M upload 03.04.2013, Viva Edition 05 | Print article

Rechtstipp Nr. 3 - Wir bauen um!

Bevor Sie umbauen:

1. Planen Sie den Umbau sorgfältig.

Wie viel Geld benötigen Sie? Wie lange wird der Umbau dauern? Holen Sie mehrere Kostenvoranschläge bei verschiedenen Handwerkern ein. Verlangen Sie eine ordnungsgemäße Quittung. Bei elektrischen Umbauten: Holen Sie sich einen „elecricista autorizado“, der Ihnen ein „boletín“ (Bescheinigung über die Rechtmässigkeit der Elektroinstallationen) besorgen kann. Fragen Sie Ihren Steuerberater oder Anwalt, ob Sie die geplanten Ausgaben nach dem RDL. 6/2010 steuerrechtlich geltend machen können.

2. Genehmigung des Eigentümers/Vermieters:

Wenn Sie nicht der Eigentümer der Immobilie sind, sondern nur ein Mieter, bitten Sie den Vermieter um eine schriftliche Genehmigung, und vergewissern Sie sich darüber, dass Sie am Ende des Mietverhältnisses nicht alles zurückbauen müssen! In der Regel wird im Mietvertrag verboten, ohne diese Genehmigung umzubauen. Ein unerlaubter Umbau wäre ein Kündigungsgrund!

3. Mitteilung an die Eigentümergemeinschaft:

Wenn Sie nicht in einem Einfamilienhaus wohnen, sondern in einer Eigentümergemeinschaft, müssen Sie den Präsidenten vorher über den geplanten Umbau in Kenntnis setzen. Selbstverständlich dürfen Sie nur Ihre eigene Wohnung oder Ihren Bungalow umbauen, aber nicht die Gemeinschaftszonen mit. Sie dürfen auch das Äußere nicht ändern, denn die Eigentümergemeinschaft soll weiter einheitlich aussehen (verzichten Sie auf diese schöne aber etwas auffällige Pink-Farbe, die Ihrem/r Lebenspartner/in so gut gefällt!). Beachten Sie die Regeln der Statuten oder die Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft über Umbauten!

4. Beschränken Sie die Belästigung der Nachbarn auf ein Minimum.

Sie dürfen ohne Genehmigung keine Baumaterialien oder Bauschutt auf der Straße oder in den Gemeinschaftszonen abstellen. Dieses ist ordnungsgemäß zu entsorgen. Sorgen Sie dafür, dass kein Lärm am Wochenende, vor 9.00 Uhr oder nach 18.00 Uhr verursacht wird. Verhindern Sie unnötigen Lärm, Schmutz und Staub. Warnen Sie Ihre Nachbarn und teilen Sie ihnen mit, dass Sie über die nötigen Baulizenzen verfügen.

5. Holen Sie sich bei der Gemeinde eine „licencia de obra menor“, also eine Baulizenz.

Sie benötigen diese sogar, selbst wenn Sie das Haus nur von außen anstreichen möchten, wenn Sie Fenster wechseln, eine Markise installieren, einen Pool oder Wintergarten bauen möchten.

Sie benötigen jedoch keine Baulizenz, wenn sie nur innerhalb Ihres Hauses umbauen und die Fenster, Türen, Säulen, Wände, Decken und die Raumaufteilung des Hauses nicht geändert werden.

6. Um in San Bartolomé de Tirajana eine „licencia de obra menor“ zu beantragen,

benötigen Sie ein Antragsformular, einen Kostenvoranschlag, eine Landkarte, in der die Immobilie markiert ist, ein Farbfoto von dem, was sie umbauen möchten, eine Kopie des Ausweises des Antragstellers, eine Beschreibung des Bauvorhabens, eine Zeichnung des geplanten Umbaus und die Zahlung einer Gebühr.

Bei manchen Umbauten benötigt man zusätzliche Unterlagen (Projekt vom Architekten, Farbmuster, usw.); die Gemeinde oder Ihr Anwalt können Sie informieren. Sobald Sie einen vollständigen Antrag eingereicht haben, hat die Gemeinde innerhalb von drei Monaten die Baulizenz zu erteilen, sonst gilt ihre Lizenz als erteilt, es sei denn Ihr Bauvorhaben ist von vornherein legal nicht möglich.

7. Bei größeren Um- oder Neubauten, Kernsanierungen oder Bauerweiterungen,

fragen Sie Ihren Architekten bezüglich der legalen Machbarkeit Ihres Vorhabens und der verwaltungsrechtlichen Anforderungen.

8. Wenn Sie Bäume entfernen wollen, benötigen Sie ebenfalls eine Lizenz.

Palmen dürfen nur von einem „zugelassenen Palmengärtner“ geschnitten werden, der auch die Lizenz für Sie beantragen kann. Damit verhindern Sie die Verbreitung des gefährlichen „picudo rojo“, einem Insekt, das die Palmen zerstört.

José Antonio Pérez Alonso, Abogado - Rechtsanwalt