Ausgabe Nr.
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J M upload 01.08.2023, Viva Edition 202 | Print article

Höchste Brandgefahr Sommerverbote!

Natürliches Süßwasser ist auf den Kanarischen Inseln selten aufzutreffen. Höchstens in den Wintermonaten und nur in bestimmten Mikrozonen, können sich die Einheimischen über das Nass aus der Natur freuen. Trockenheit und Regenmangel sind eher die Norm und der voranschreitende Klimawandel macht sich auch auf dem Archipel bemerkbar mit immer längeren Trockenzeiten, extremeren Wetterphänomenen, Hitzeperioden etc. Diese Faktoren kombiniert mit extrem ausgetrockneten Böden und Wäldern bieten sich für Brände förmlich an und dann kann schnell eine unbedacht weggeworfene Zigarette oder Barbecue in einem ländlichen Umfeld eine verheerende Naturkatastrophe nach sich ziehen. Wir erinnern uns an die von einem Hobbyhandwerker durch Schweißen verursachte große Brandkatastrophe vor einigen Jahren. Die vegetationsreichen Inseln, wie z. B. La Palma, Teneriffa und Gran Canarias Norden sind in den Sommermonaten besonders gefährdet. Wir erinnern uns an den viertätigen Brand auf La Palma, wo um die 4.000 Hektar verbrannt wurden und viele Familien temporär evakuiert werden mussten bzw. einige noch immer nicht in ihre Häuser zurückkehren konnten. 

Es liegt auf der Hand, dass der Archipel besonders strenge gesetzliche Auflagen verabschiedet hat, um in diesen kritischen Monaten die Feuergefahr weitgehend aussparen möchte.

Das kanarische Dekret BOC n° 107 vom 1. Juni 2012 sowie n° 60/2014 vom 29. Mai, das im Sonderplan zum Schutz der zivilen Bevölkerung und des hiesigen Forstes in Kraft gesetzt wurde, umfasst folgende Ver- bzw. Gebote, an die Sie sich unbedingt halten sollten. Ein Verstoß wird sehr streng geahndet und kann neben enormen Bußgeldern sogar mit Freiheitsentzug geahndet werden.

Verbote

• Häuser in ländlichen Zonen oder in bewaldeten Gegenden müssen über einen baumfreien Sicherheitsstreifen verfügen (15 bis 30 Meter Breite);

• Jegliche offene Feuer sind strengstens verboten; Achtung beim Zigaretten rauchen;

• Jede Art von Grillen in ländlichen Zonen ist verboten, einschließlich in den Erholungsgebieten bzw. an den öffentlichen Grillplätzen;

• Jegliche pyrotechnischen Einsätze (Feuerwerk) bedürfen einer gesonderten Genehmigung durch die Gemeinde und dürfen nicht außerhalb urbaner Zonen gezündet werden;

• In den Sommermonaten ist auch der Einsatz von möglicherweise brandauslösenden Geräten, wie z. B. Schweißbrenner, im freien Gelände bzw. in ländlichen Zonen untersagt;

• Sollten Sie Brandgeruch vernehmen, selbst im Zweifelsfall, oder gar Rauch oder Flammen sehen, rufen Sie bitte die zentrale Notrufnummer 112 an.

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Verweise

1)INFOCA Incendios Forestrales de la Comunidad Autónoma de Canarias