Spanien hat am 9. Juli 2021 im Einklang mit der EU-Initiative zur Bekämpfung von Steuerbetrug als Vorbeugungsmaßnahme die Höchstgrenze für Barzahlungen von 2.500 Euro auf 1.000 Euro gesenkt, sofern eine der beiden Parteien als Geschäftsmann/-frau oder FreiberuflerIn handelt. Falls es sich um ausländische Währungen handelt dann gilt der äquivalente Betrag.
Das Limit gilt pro Geschäftsfall. Ergo dürfen Zahlungen, die ein und dieselbe Transaktion betreffen, nicht in mehreren Tranchen in bar bezahlt werden.
Wenn die zahlende Partei eine natürliche Person ist, die nachweislich keinen steuerlichen Wohnsitz in Spanien hat und nicht in der Eigenschaft als Geschäftsmann/-frau oder FreiberuflerIn agiert, liegt die Grenze für Bargeldzahlungen bei 10.000 Euro.
Die Strafe bei Nichteinhaltung liegt bei 25 Prozent des bezahlten Barbetrags.
Das neue Gesetz Ley 11/2021 vom 9. Juli wurde am 10. Juli im Staatsanzeiger BOE (Boletín Oficial del Estado) BOE-A-2021-11473 veröffentlicht. Die betreffende Abänderung der Passage befindet sich auf Seite 74 und ist im Artikel 18 „Artículo decimooctavo“ Punkt 1 und 4.
Im Anhang finden sie das vollständige Boletín im PDF zum Download.
Auch andere EU-Länder haben bereits Höchstgrenzen für Bargeldzahlungen festgelegt. Auf der Seite „Rat und Hilfe für Verbraucher in Europa“ können Sie sich über die jeweiligen Höchstgrenzen informieren.