Ausgabe Nr.
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J M upload 01.04.2020, Viva Edition 163 | Print article

Passagierrechte vor dem Hintergrund der Coronavirus Pandemie

Viele Passagiere sowie die europäische Verkehrsbranche (Flug, Bahn, Schiff) sind durch die Coronavirus Pandemie stark eingeschränkt. In der gegenwärtigen Situation scheint es vermehrt dazu zu kommen, dass Passagieren ihre Rechte nicht oder nur eingeschränkt gewährt werden, wie beispielsweise in Bezug auf die Kompensationen bei Flugausfällen in Form von Gutscheinen ohne Alternativen ...

Die EU hat bereits am 18. März 2020 aufgrund der Situation, die sich infolge der Coronavirus Pandemie ergeben hat, Auslegungsleitlinien zu den EU-Verordnungen über Passagierrechte publiziert. (siehe ab Seite 4. Das Dokument befindet sich als PDF-Dokument zum Download am Ende dieses Berichts)

Auszug aus der EU Leitlinie

[ … ]

3.2. Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung

Bei einer Annullierung eines Flugs durch die Luftfahrtunternehmen (unabhängig von der Ursache) ist das ausführende Luftfahrtunternehmen nach Artikel 5 verpflichtet, den Fluggästen die Wahl zwischen folgenden Möglichkeiten zu bieten:

a) Erstattung (Rückzahlung),
b) anderweitige Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder
c) anderweitige Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes.

Hat ein Fluggast den Hin- und Rückflug getrennt gebucht und der Hinflug wird annulliert, hat er nur Anspruch auf Erstattung des annullierten Flugs, also in diesem Fall des Hinflugs.

Sind Hin- und Rückflug jedoch Teil derselben Buchung, sollten Fluggästen, auch wenn die Flüge von unterschiedlichen Luftfahrtunternehmen durchgeführt werden, bei einer Annullierung des Hinflugs zwei Möglichkeiten angeboten werden: die Erstattung der gesamten Flugsticketkosten (d. h. für beide Flüge) oder eine anderweitige Beförderung für den Hinflug (Auslegungsleitlinien, Nummer 4.2) [ … ]

Der Text wurde von Viva Canarias in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Miguel Rodríguez González der Anwaltskanzlei Miguel Rodríguez González Falk in Las Palmas de Gran Canaria erarbeitet.
Email: miguelrg@anwalt-gran-canaria.com

Wir weisen darauf hin, dass für individuelle Fragestellungen eine Rechtsberatung sinnvoll ist, doch diese naturgemäß nicht kostenlos ist.