In der EU (28 +2) wurden im Jahr 2016, gemäß Daten der Europäischen Vereinigung für Plastik Recycling, 6,8 Mio. Tonnen von den insgesamt 16,7 Mio. Tonnen Plastikmüll recycelt (40,9 Prozent).1) Damit wurde das 2014 angepeilte Ziel von 22,5 Prozent bei weitem überschritten. Die höchsten Recyclingquoten wurden in Tschechien, Deutschland, Holland, Schweden, Irland und Spanien erzielt. Fast zwei Drittel fallen in Haushalten an wobei dort der Anteil, im Vergleich zur Industrie mit 37 Prozent, deutlich niedriger ausfällt. In Spanien wuchs der Anteil der recycelten Kunststoffe bis 2020 jährlich um 2,5 Prozent. Ein neuer Fokus konnte im Jahr darauf das Wachstum um zehn Prozent steigern und lag 2021 bei 51,5 Prozent und somit im europäischen Spitzenfeld.
Am 1. Januar 2023 trat in Spanien das neue Gesetz in Kraft, das Verpackungsmaterial (Plastikbehältnisse sowie Emballagen) aus nicht recycelbaren Kunststoffen für alle Importe mit 0,45 Euro pro Kilogramm besteuert („Impuesto especial sobre los envases no reutilizables“ gemäß Ley 7/2022 vom 8. April). Die Steuer muss vom Importeur bzw. dem nationalen Produzenten entrichtet werden, der die erste Rechnung für das Produkt ausstellt. Darin muss die Plastikmenge in Kilogramm und die daraus ergebende Plastiksteuer ausgewiesen werden. Demnach müssen zukünftig ausländische Hersteller bzw. Lieferanten, die Waren nach Spanien liefern, Angaben über die Kunststoffart, deren Menge sowie der Verpackung angeben, damit die Unternehmen in Spanien die entsprechende ‚Sondersteuer für nicht wiederverwertbare Kunststoffe‘ eruieren und an das Finanzamt abführen können. Diese Steuer fällt sowohl für Primärerzeugnisse und deren Verpackung als auch für Transport- und Tertiärverpackungen an.
Falls Produkte aus verschiedenen Materialien bestehen, dann muss der Anteil des nicht wiederverwertbaren Kunststoffs aliquot versteuert werden. jm
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Verweise und Quellen:
1)European Association of Plastics Recycling and Recovery Organisations