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Änderungen im Arbeitsrecht 2022
Mit Königlichem Dekret 32/2021 vom 28. Dezember wurden Änderungen im Arbeitsrecht mit einer 3-monatigen Übergangsfrist für die Implementierung (vacatio legis) beschlossen. Im Wesentlichen betreffen die Regelungen: • Befristete Verträge, Subunternehmen...