Ausgabe Nr.
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J M upload 29.02.2024, Viva Edition 209 | Print article

Abermals Neuerungen für Tretroller. Veröffentlichung 2024

In Spanien fallen Fortbewegungsmittel der persönlichen Mobilität, wie z. B. Tret-, Tritt- bzw. Cityroller oder E-Scooter, unter den Begriff „Vehículos de Movilidad Personal“ (üblicherweise VMP bezeichnet). Diese ‚rollende Gefahr‘ gewinnt an Bedeutung und bedauerlicherweise mussten im Jahr 2023 zwölf Tote beklagt werden und weitere 299 teils schwer Verletzte.

Um eine friedliche, sichere und geregelte Koexistenz mit anderen Verkehrsteilnehmern (Fußgänger, motorisierte Fahrzeuge, Radfahrer etc.) sicherzustellen, hat Spanien im Vorjahr Übergangsrichtlinien in Kraft gesetzt - wie berichtet.1)

Wie darin bereits avisiert wurde, müssen ab 22. Januar 2024 nur noch von Spaniens Verkehrsdirektion DGT (Dirección General de Tráfico) zertifizierte Marken und Modelle der VMP-Vehikel verkehren (siehe www.dgt.es/vmp) und ab 22. Januar 2027 müssen die VMP-Lenker auch über eine entsprechende „Lenkberechtigung“ verfügen.

Dabei handelt es sich nicht um einen Führerschein im klassischen Sinn, sondern um eine vereinfachte Berechtigung, die die relevanten Grundregeln für VMPs im Straßenverkehr umfassen. Das beinhaltet beispielsweise die Schutzausrüstung oder auf welchen Straßen gefahren werden darf. Ebenso ist das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen untersagt. Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 25 km/h etc. Dem Umstand, dass es sich bei den meisten Verkehrsteilnehmern um sehr junge und verkehrstechnisch unerfahrene Menschen handelt, die sich nicht bewusst sind, welche schlimmen Auswirkungen ein Zusammenstoß schon ab 25 km/h haben würde, kommen die neuen Regelungen nach.

Dieses Bewusstsein muss bei neuen ‚VMP-LenkerInnen’ geschaffen werden, wie es beispielsweise bereits in Mailand der Fall ist, so die DGT.

Seit 22. Januar 2024 in Kraft gesetzt

• VMPs müssen zugelassen sein („Certificado de circulación“), um auf Spaniens Straßen verkehren zu dürfen; Dieses wird von einem vom DGT zugelassenen Zentrum ausgestellt und ist im Internet unter folgender Adresse einsehbar.

dgt.es/vmp

• Ein eindeutiges Fabrikschild, das an einer gut sichtbaren Stelle des Fahrzeugs mit Nieten befestigt wird, muss gemäß Abschnitt 26 des Beschreibungsbogens die Seriennummer oder die Identifizierung des Fahrzeugs, die Marke, das Modell, die erreichte Höchstgeschwindigkeit, das Baujahr und die Zulassungsnummer enthalten.

• Ein ‚reduzierter Beschreibungsbogen‘ (eine Art Typenschein), aus dem hervorgeht, dass das Fahrzeug der VMP-Klasse angehört. Änderungen der Herstellungsmerkmale des VMP. 

Achtung: Veränderung der Leistung, der Bauteile, der Abmessungen oder der Geschwindigkeit, bedeutet, dass das Fahrzeug nicht mehr den in den Unterlagen aufgeführten Anforderungen entspricht und somit nicht mehr zum Verkehr zugelassen ist. Wenn das Fahrzeug während der Fahrt angehalten wird, kann der Benutzer bestraft werden.

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ZUR ERINNERUNG. DIE REGELN (aus unserer Ausgabe Nr. 196)

Generelle VMP Regelung

• Das Fahren mit VMPs auf Gehwegen, Kreuzungen, Tunneln in Stadtgebieten, Schnellstraßen und Autobahnen ist untersagt.
• VMPs dürfen lediglich von einer Person gefahren werden.
- Kinder bzw. Jugendliche unter 15 Jahren dürfen nicht fahren.
• Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 25 km/h.
• Es gelten dieselben Alkohol- und Drogengrenzwerte wie für Lenker im Straßenverkehr (Strafkatalog der Verkehrsbußen aus Viva Canarias Nr. 188 vom 1.6.2022 - siehe QR-Code re.).
• Während der Fahrt dürfen keine Kopfhörer getragen sowie kein Mobiltelefon oder andere Geräte benutzt werden.
Helmpflicht.
• VMPs müssen Radwege benützen, falls vorhanden. Andernfalls darf auf Straßen ausgewichen werden (allerdings nicht, wie bereits eingangs erwähnt, auf Schnellstraßen, Autobahnen etc.).
• Das Befahren von Gehwegen, Plätzen und öffentlichen Parks ist verboten.

Technische Ausstattung

•  Vorder- und Rücklichter sind obligatorisch
• VMPs müssen über zwei voneinander unabhängige Bremssysteme verfügen. Das hintere Bremslicht muss mit einem Rücklicht kombiniert sein.
• Die Sichtbarkeit muss mittels angebrachter Reflektoren gewährleistet sein und zwar vorne sowie an den Seiten (weiß oder gelb) und am Heck (rot)
• Warnhupe/-glocke muss vorhanden sein
- Helmpflicht (offiziell zugelassene Schutzhelme)
• Bei Nacht oder bei schlechten Sichtverhältnissen ist eine zugelassene reflektierende Jacke vorgeschrieben.

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