Aufgrund dem nachhaltenden Rückgang der Neuinfektionen während der letzten Wochen leitet der Krisenstab der Regionalregierung der Kanarischen Inseln Deeskalationsschritte ein. Zu den Lockerungen zählen u. a. die Widerrufung der obligatorischen 3 G-Regel für bestimmte Geschäftsaktivitäten (z. B. Hotellerie und Gastronomie) für die Inseln, die sich in der Alarmstufe 3 und 4 befinden. Die detaillierten Maßnahmen werden im kanarischen Amtsblatt (BOC Boletín Oficial de Canarias) am Freitag, dem 4. Februar 2022 publiziert.
Alarmstatus Inseln
Unter Berücksichtigung aller relevanten Kriterien legte der donnerstags tagende Lenkungsausschuss nach Beurteilung der epidemiologischen Situation auf den einzelnen Inseln am 3. Februar 2022 folgenden Alarmstatus fest:
Stufe 4: Teneriffa, Gran Canaria und La Palma
Stufe 3: Fuerteventura, Lanzarote, El Hierro, La Gomera und nun auch wieder La Palma (ab 0.00 Uhr, 4.2.2022)
Stufe 2: - / Stufe 1: -
Omikron: Viele Fälle, wenig Hospitalisierungen
Die Omikron-Welle ist gebrochen. Zwar stieg das Infektionsgeschehen aufgrund der extremen Virulität enorm an, doch sind dank der hohen Durchimpfungsraten die Hospitalisierungen vergleichsweise niedrig, wenngleich auf einem hohen Niveau.
• Aktuell sind 103.533 Personen aktiv mit dem SARS-CoV-2 Virus (dominierende Omikron Variante) infiziert. In der vergangenen Woche hat sich die Zahl der Neuinfizierungen beinahe halbiert.
• Die meisten neuen Fälle in der vergangenen Woche wurden in den bevölkerungsreichsten Inseln Gran Canaria (47 %) und Teneriffa (33 %) registriert.
• Nur 0,58 Prozent der aktiv Infizierten sind hospitalisiert, das sind insgesamt 596. Damit stehen noch etwa ein Fünftel aller verfügbaren Krankenhausbetten zur Verfügung. Das Durchschnittsalter lag bei 72 Jahren.
• Auch bei der intensivmedizinischen Betreuungseinheiten stellt sich die Situation noch relativ dar. Nur 88 der Covid-19 PatientInnen mussten in die UCI (Unidades de Cuidados Intensivos), was einen Anteil von 0,08 % der aktiven Fälle betrifft. Das Durchschnittsalter lag bei 67 Jahren.
• Die zuletzt gemeldete Letalität betrug auf den Kanarischen Inseln 0,55 % und liegt deutlich unter dem Landesdurchschnitt von einem Prozent. Das ist nicht zuletzt den verfügbaren Krankenhauskapazitäten geschuldet, die in einer der größten Tourismusdestinationen Spaniens entsprechend dimensioniert ist.
• 42 Prozent der im letzten Monat hospitalisierten Personen waren nicht vollständig geimpft. Das ist in Relation zu den lediglich 18,45 Prozent ungeimpften Personen in der Bevölkerung ein sehr hoher Wert.
Sperrstunde/Gruppengröße
Weitere Lockerungen betreffen die Sperrstunde, die ab 4.2.2022 in Kraft treten werden.
Stufe 1: 12 Personen, 4.00 Uhr (anstelle 3.00 Uhr)
Stufe 2: 8 Personen, 3.00 Uhr (anstelle 2.00 Uhr)
Stufe 3: 6 Personen, 2.00 Uhr (anstelle 1.00 Uhr)
Stufe 4: 6 Personen, 0.00 Uhr (bleibt bis auf weiteres)
Gruppengrößen Touristenführungen
Stufe 1: max. 50 Personen
Stufe 2: max. 30 Personen
Stufe 3 und 4: max. 20 Personen
3 G Regel nicht mehr verpflichtend
Wie eingangs erwähnt, wurden Deeskalationsschritte eingeleitet. Bis 24. Februar 2022 mussten für alle Geschäftsaktivitäten, bei denen ein höheres Ansteckungsrisiko gegeben ist, als außerordentliche Maßnahme für die Stufen 3 und 4 die 3 G-Regel angewandt werden. Dies betraf alle Personen über 12 Jahre und 3 Monate, die:
- negativen PCR-Test vorweisen müssen (von einem behördlich registrierten Labor, nicht älter als 48 Stunden). Nicht zugelassen sind Selbsttests!
- vollständig geimpft sein (Zertifikat einer offiziellen Behörde, mindestens 14 Tage nach der letzten Dosis)
- genesen sein (mindestens 11 Tage und höchstens 180 Tage, nachgewiesen von einem offiziellen Labor)
Dies betrifft folgende Geschäftsaktivitäten:
a. Hotellerie und Gastgewerbe*
b. Nachtgastronomie*
c. Freizeitaktivitäten
d. Veranstaltungen, Festivals, Events mit über 500 ZuschauerInnen
e. Sportveranstaltungen (> 500 Personen)
f. Öffentliche Spektakel (> 500 Personen)
g. Kulturveranstaltungen (Kino, Theater, Auditorien u. ä.), Zulassung über 50 Personen
h. Sportzentren u. ä.
i. BesucherInnen von Gesundheitszentren u. ä.
j. BesucherInnen und nicht zur Einrichtung zählende Personen von Sozialen Einrichtungen, Seniorenresidenzen etc.
*Eröffnungslizenz der Einrichtung > 30 Personen
Nicht erlaubt sind in Stufe 4 folgende Aktivitäten:
- Tanzen (betrifft Nachtgrastronomie)
- Sauna und Spa
- Kinderspielplätze, Kinderspielzonen u. ä.
- Kongresse, Firmenzusammenkünfte u. ä. nur telematisch
- BesucherInnen sind in Studentenheimen untersagt, Die Allgemeinzonen müssen geschlossen werden;
- BesucherInnen sind in Krankenhäusern untersagt, mit Ausnahme als Begleitperson von Minderjährigen oder abhängigen Personen u. ä. Ausnahmen
- Betreuungszentren: Der Ausgang wird für BewohnerInnen untersagt, die nicht vollständig geimpft sind;
Anm.: Die freiwillige Anwendung der 3 G-Regel, die bestimmte Geschäftsaktivitäten implementieren durften, bleibt bis zum 9. Februar 2022 bestehen.
Maßnahmenkatalog Ampelsystem
Die letztgültige Version des detaillierten Maßnahmenkatalogs (Tabla de Medidas) ist vom 31. Januar 2022
Quelle: Gobierno de Canarias vom 3. Februar 2022