Nach der wöchentlichen Evaluierung der epidemiologischen Situation auf dem Archipel vom 10. Juni 2021 durch den Krisenstab ergaben sich keine Änderungen der geltenden Alarmstufen für die einzelnen Inseln. Demnach befinden sich alle auf Stufe 1 bis auf Teneriffa und Lanzarote, wo nach wie vor die Stufe 2 gilt. Die 7-Tages Inzidenzen sind stabil, wenngleich leicht steigend. Positiv wirkt sich die relativ niedrige Belegung der Hospitalsbetten sowie der UCI-Betten aus. Negativ ist die sinkende Rückverfolgbarkeit, die eine direkte Auswirkung auf die steigenden Fallzahlen hat. Die nächste Bewertung erfolgt am 18. Juni 2021.
Lockerungen
In der letzten Sitzung des Krisenstabs wurden weitere Lockerungen beschlossen, die mit Veröffentlichung im kanarischen Amtsblatt (BOC Boletín Oficial Canarias) in Kraft gesetzt werden. Dies erfolgte am 10. Juni 2021 mit Boletín Nr. BOC-A-2021-120-2970.
Neuerungen zu den Alarmstufen
• Nachtgastronomie für Inseln in Stufe 1 - - darf bis 2.00 Uhr morgens wieder ausgeübt werden; Tanzen bleibt untersagt, daher muss die Tanzfläche versiegelt oder mit Tischen belegt werden, ohne die zulässige Kapazität zu überschreiten. Details der Verordnung siehe Neue Regelungen für Nachtgastronomie etc. - Das Boletin vom 10. Juni 2021
Keine Nachtausgangssperren
Eine nächtliche Ausgangssperre wurde mit Beendigung des Alarmstatus in Spanien am 9. Mai 2021 obsolet, nachdem die Obersten Gerichtshöfe einiger Regionen diesbezüglich in Kraft gesetzter Verordnungen gekippt haben. Die Einschränkung von Grund- und Freiheitsrechten, wie z. B. durch nächtliche Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, sei mit Beendigung des Alarmstatus nicht gerechtfertigt und es entbehre einer rechtlichen Grundlage. Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein und ihre rechtlichen Mittel auf Basis geltender Getze ausschöpfen.
Ergo: Auf den Kanaren gibt es zwar keine nächtlichen Ausgangssperren mehr, dafür wurden einige Aktivitäten zeitlich limitiert.
Kundenregister für Alarmstufe 3
Neu ist ebenfalls ein Kundenregister für den Restaurantbetrieb im Inneren. Dieses muss den Vornamen, Nachnamen, Telefonnummer sowie Datum und Uhrzeit des Besuchs beinhalten. Die Information muss einen Monat lang aufbewahrt werden, um im Falle von Covid-19 Cluster die Nachvollziehbarkeit der Kontakte zu gewährleisten.
nombre, apellidos y teléfono de contacto, además de fecha y horario del servicio.
Geltende Matrix
(Achtung. Noch nicht aktualisiert, das erfolgt nach der Veröffentlichung des Boletins)
Quelle: https://www.gobiernodecanarias.org/principal/coronavirus/semaforo
Quelle Boletin http://www.gobiernodecanarias.org/boc/2021/087/003.html
Siehe auch
Subventionen für alle Unternehmer, Antragstellung ab 15. Juni (BOC-A-2021-115-2868)
Welche Tests werden bei der Einreise auf den Kanaren akzeptiert?
Einreisebestimmungen Kanaren und Check-In in Tourismuseinrichtungen per 3. Juni 2021
Covid-19 Ampelsystem: Indikatoren spanienweit angeglichen
Höchste Alarmstufe 4 für Lanzarote und La Graciosa ab 23. Januar 2021, 0.00 Uhr
BOC-A-2021-057-1476 Temporäre Verschärfungen zur Semana Santa 2021