Ausgabe Nr.
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J M upload 01.10.2021, | Print article

Alarmstatus vom 30. September 2021: Gran Canaria auf Stufe 1 und Fuerteventura auf Stufe 2 herabgesetzt

Die epidemiologische Situation auf den Kanarischen Inseln bleibt mit niedrigen Infektionszahlen erfreulich. Nur 580 (-180)  Neuinfizierte wurden in der vergangenen Woche registriert. Es sind zudem weniger Personen, die an oder mit Covid-19 verstorben sind, zu verzeichnen. 

Alarmstufen Status Quo vom 30. September 2021

In Krankenhäusern ist die reguläre Belegung durch Covid-19 PatientInnen auf 196 deutlich gefallen -48) bzw. in den intensivmedizinischen Betreuungseinheiten ebenfalls. Aktuell liegen in den UCIs 47 Personen. - Siehe auch Impfstatus 16. September: 84,2

Lockerungen Maßnahmen

Im Einklang mit Artikel 24.3 des Dekrets Ley 11/2021 vom 2. September (BOC n° 183, veröffentlicht am 6. September 2021) kann die Autonomieregion in Abhängigkeit der epidemiologischen Situation abweichende Bestimmungen hinsichtlich Kapazitätsgrenzen in Foren sowie Sperrstunden für einzelne Geschäftsbereiche bzw. Branchen festlegen. Aufgrund der positiven Entwicklungen der letzten Wochen und den damit verbundenen niedrigen Inzidenzwerte hat die Kanarenregierung die Sperrstunden für die Nachtgastronomie verlängert, deren Anwendung auf freiwilliger Basis möglich ist.

Allerdings müssen Diskotheken, Cocktailbars und Karaokebars, die diese freiwillige Verlängerung der Sperrstunde in Anspruch nehmen wollen, die sogenannte 3-G Regeln anwenden. Ergo, müssen sie nachweisen, dass ihre Angestellten und KundInnen eine Impfbescheinigung gegen COVID-19 besitzen (mind. 14 Tage/max. ein Jahr alt),  von der Krankheit genesen sind (mind. 11 Tage/max. 180 Tage) oder mit einen Diagnosetest mit einem negativem Ergebnis hinsichtlich einer aktiven Infektion mit dem SARS-CoV-2 Virus (max.48 Stunden) getestet ist. Nicht erlaubt sind Selbsttests.

Matrix

Matrix genereller Präventivmaßnahmen von Stufe 1 bis 4 

-     BOC-A-2021-181-3998 vom 2. September 2021 „Soziale Kontakte“ ab 0.00 Uhr, veröffentlicht 30. September um 24.00 h;

-     BOC-A-2021-181-3998 vom 2. September 2021 „Zugang touristischer Beherbergungsbetriebe“ (keine wesentlichen Änderungen)

Matrix der Präventivmaßnahmen von Stufe 1 bis 4 - (vom 26. Juli 2021, aktualisiert nach Entscheid des Obersten Kanarischen Gerichtshofs TSC vom 1. August 2021 - in rot markiert)

https://www.gobiernodecanarias.org/cmsgobcan/export/sites/principal/coronavirus/docs/TABLA_MEDIDAS.pdf

Covid-19 Ampelsystem: Indikatoren spanienweit angeglichen

Neue Regelungen für Nachtgastronomie etc. - Das Boletin vom 10. Juni 2021

Einreisebestimmungen Kanaren und Check-In in Tourismuseinrichtungen per 3. Juni 2021