Ab 3. August 2021 benötigen Personen die auf dem Luftweg aus den Niederlanden, Spanien und Zypern in Österreich einreisen einen negativen PCR-Test.
Ausgenommen sind vollständig Geimpfte (beim Vakzin von Johnson & Johnson ist eine Impfdosis ausreichend), genesene Personen mit mindestens einer Teilimpfung oder kürzlich Genesene mit einem ärztlichen Zeugnis über eine in den letzten 90 Tagen überstandene COVID-Infektion, wobei die Ausstellung des Zeugnisses frühestens 14 Tage nach Erstnachweis bzw. Symptombeginn erfolgen darf und Personen mind. 48 Stunden symptomfrei sein müssen. Das ärztliche Zeugnis in Deutsch finden Sie hier, die englische Version hier.
Kann kein negativer PCR-Test vorgelegt werden, ist vorab eine Registrierung vorzunehmen und unverzüglich nach Einreise, längstens aber innerhalb von 24 Stunden (in Ausnahmefällen), ein PCR-Test durchzuführen. Bei positivem Ergebnis ist eine Quarantäne anzutreten.
Bleiben Sie gesund!
Ihr Außenministerium +431901154411
(Quelle: Außenministerium im Wortlaut übernommen)
Für Deutschland siehe Kanaren Hochinzidenzgebiet - Rückreiseregelungen Deutschland