Viva Canarias Online 23.04.2020 | Die Kanarenregierung hat heute per Dekret die Aussetzung der kanarischen IGIC Steuer (Impuesto General Indirecto Canario) für den Import und Lieferungen von Sanitätsmaterial bis zum 31. Juli 2020 beschlossen, um die COVID-19 Krise zu bekämpfen.
Dank einer Vereinbarung mit dem staatlichen Steuerbehörden kraft Artikel 10.11 des Gesetzes 20/1991 des REF. Die Modifikation dieser Bestimmungen kommt nur für Importeure und Käufer zu, falls es sich um öffentliche Institutionen, Kliniken, Gesundheitszentren oder andere private Einrichtungen mit sozialem Charakter handelt. Es handelt sich um 41 Produkte aus dem Sanitätsbereich, wie beispielsweise Testkits Covid-19, Mundschutzmasken, Schutzbekleidung und Beatmungsgeräte.