In jedem Betrieb auf den Kanarischen Inseln, ungeachtet der Betriebstätigkeit, ob Produkte oder Dienstleistungen angeboten werden, müssen per Gesetz Beanstandungsblätter (Hoja de Reclamaciones) aufliegen und auf Verlangen ausgehändigt werden. Sollte sich jemand ‚dumm‘ stellen oder weigern Ihnen auf Verlangen das Beschwerdeblatt auszuhändigen, dann haben Sie das Recht die Polizei zu rufen.
Als Konsument sowie als Unternehmen haben Sie bei Beanstandungen das Recht, das Reklamationsblatt (Hoja de Reclamaciones), auch bei Käufen auf Märkten oder in Restaurants etc. anzufordern. Das trifft auch zu, wenn ein Geschäft noch gar nicht "abgeschlossen" wurde, ergo, wenn man sich in der Geschäftsanbahnungsphase befindet.
Jeder Betrieb ist gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen dieses auf Verlangen auszuhändigen. Dieses besteht aus einem fortlaufend nummerierten staatlichen Vordruck mit einem Original und zwei Durchschlägen. Dieses muss vor Ort vollständig ausgefüllt und von beiden ‚Parteien‘ unterschrieben werden. Käufer und Verkäufer vermerken darauf jeweils ihre Sicht. Ausgefüllt werden muss es in spanischer Sprache, ggfs. müssen Sie sich einen Dolmetscher organisieren. Wir haben ihnen eine Ausfühllhilfe in Deutscher Sprache hier beigefügt.
Achtung:
Als Kunde erhalten Sie immer das Original und den grünen Durchschlag (!).
Der Verkäufer behält den rosa Durchschlag.
Mit diesem Beschwerdeblatt und ihrer Rechnung müssen Sie sich danach an den Konsumentenschutz OMIC, Abteilung Beschwerden, abgeben. Begleitende Dokumente können ebenfalls beigefügt werden. Büros der OMIC sind in allen Gemeinden vertreten (siehe Adressverzeichnis).