Ausgabe Nr.
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J M upload 06.05.2020, | Print article

Bevor Sie Ihr Geschäft wieder anmelden, berücksichtigen Sie bei ERTE folgendes ...

Die Verordnung SND/386 vom 3. Mai 2020 regelt bestimmte soziale Restriktionen und geschäftliche Aktivitäten für Kleinunternehmer und Dienstleister sowie für Gastronomen und Restaurants in Territorien mit niedrigen Covid-19 Fallzahlen.

Hinweis: Spanien befindet sich grundsätzlich noch immer im Alarmzustand und die Lockerungsmaßnahmen gelten unter Berücksichtigung der Hygiene- und Sicherheitsbestimmungen im Kampf gegen Covid-19 Ausbreitung.

Ab dem Zeitpunkt der Öffnung bzw. Wiederaufnahme Ihrer Geschäftstätigkeit müssen folgende Fragestellungen berücksichtigt werden:

- Die Auflagen der Hygiene- und Arbeitsschutzbestimmungen der veröffentlichten Staatsanzeiger (Boletíns) müssen erfüllt werden.

- Falls nur der Eigentümer/Geschäftsführer seine Tätigkeit wieder aufnimmt, um die Marktlage einzuschätzen (Kunden, Bestellungen, Markt), muss er sein Gewerbe wieder anmelden (baja en el Cese de Actividad del autónomo), von staatlichen Hilfen Abstand genommen werden sowie die Sozialversicherung wieder bezahlt werden.

- Unternehmen, die das ERTE Programm aus der gegenwärtigen Krise in Anspruch genommen haben, dürfen das benötigte Personal aus dem ERTE wieder abmelden. Man muss also nicht das komplette in ERTE gemeldete Personal für die Aufnahme der Tätigkeit wieder sofort übernehmen, sondern kann auch nur einen Teil "aktivieren". Das wird für viele KMUs (Klein- und Mittelständische Unternehmen) eine Erleichterung darstellen.

WICHTIG: Mitarbeiter, die das ERTE aufgrund Höherer Gewalt in Anspruch nehmen, selbst wenn es nur Teilzeit ist, können nach Wiederaufnahme der Tätigkeit nicht abermals das ERTE in Anspruch nehmen falls die kommerzielle Situation (Bestellungen, Auftragslage, Kunden etc.) den Erwartungen nicht entsprochen hat. Der Grund ist, dass der Status der Höheren Gewalt mit dem Abmelden aus dem ERTE endet.

Wir weisen nochmals darauf hin, dass die Bedingungen für die Anmeldung des ERTE aufgrund Höherer Gewalt nur unter der Bedingung möglich war, dass die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach der Krise mindestens sechs Monate lang nicht gekündigt werden dürfen. Das bedeutet, dass die finanziellen Aufwände für die Sozialversicherung sowie die Löhne wieder zu Lasen des Unternehmens gehen und nicht der spanischen Regierung.