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BOC-A-2021-057-1476 Temporäre Verschärfungen zur Semana Santa 2021

Aufgrund der Dynamik des epidemiologischen Geschehens der SARS-CoV-2 Gesundheitskrise und der durch die bevorstehende Karwoche und des damit verbundenen Risikos eines deutlichen Anstiegs der Fallzahlen hat der Krisenstab der Kanarenregierung in einer außerordentlichen Sitzung temporäre Maßnahmen im Kampf gegen die Covid-19 Gesundheitskrise beschlossen.

Die wesentlichen Argumente für diese Entscheidung waren die zu erwartenden sozialen Kontakte während der "Semana Santa", die ansteckenderen Virusvarianten (B.1.117 „britische Variante“, P.1 „Brasilien“ und P.2 "Südafrika"), die vergleichsweise hohen Inzidenzzahlen (liegen über dem Landesdurchschnitt) und die positiven Erfahrungen vorangegangener temporärer Einschränkungen, wie z. B. jene zu Weihnachten.

Auf Basis der Maßnahmen der „neuen Normalität“, veröffentlicht in der Amtsmitteilung BOC-A-2020-123-1920 vom 19. Juni, wurden einige Passagen aktualisiert. Zudem wurden die temporären Bestimmungen während der "Semana Santa" mit Amtsmitteilung BOC-A-2021-057-1476 vom 20. März 2021 veröffentlicht. Diese gelten vom 26. März 2021 um 0.00 Uhr bis 9. April 2021, 24.00 Uhr.

Die jüngste Festlegung der geltenden Alarmstufen wurde mit 22. März 2020 veröffentlicht ( siehe https://www.gobiernodecanarias.org/principal/coronavirus/semaforo ) Darin wurde Teneriffa, Gran Canaria und Fuerteventura auf 3 hochgestuft, Lanzarote blieb auf Stufe 2 und die Stufe 1 behielten La Palma, El Hierro und La Gomera.

Die temporären Änderungen wurden in der Matrix der Alarmstufen in BLAU hervorgehoben (siehe jeweilige Alarmstatus auf jeder Insel )

Zudem wurde am 23. März 2021 mit BOC n° 60 einige Korrekturen publiziert, die im Annex III und II den Artikel 6 "Aktivitäten in der Hotellerie und Gastronomie" (aptd. 3.2. des AG 19.06.20) betrafen. Diese wurden hier aktualisiert und in ROTER FARBE gekennzeichnet.

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Das Boletín ist sehr umfassend, weshalb wir am Ende dieses Berichts die Inhaltsangabe publizieren und das vollständige BOC als PDF im Original zum Download bereitstellen. Hier beschreiben wir die relevanten Passagen aus Annex I, II und III wie folgt:

ANNEX II

Temporäre Maßnahmen während der Karwoche (Semana Santa)
gültig vom 26. März 2021 um 0.00 Uhr bis 9. April 2021 um 24.00 Uhr

Die Punkte 3.1, 4 und 5.2 gelten für alle Inseln in Alarmstufe 1 und 2
Die Punkte 1, 2, 3.2, 5.1, 6 und 7 gelten für alle Inseln, unabhängig der Alarmstufe

2. Reisebeschränkungen auf die Kanarischen Inseln sowie zwischen den Inseln

a) Einreise auf die Kanaren

Die Einreise in das Territorium der Kanarischen Inseln von Personen aus anderen Regionen sowie aus den Städten Ceuta und Melilla wird eingeschränkt, mit Ausnahme von folgenden Gründen:
a) Aufsuchen eines Gesundheitszentrums, Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen und -einrichtungen;
b) Beruflich (ArbeitnehmerIn, UnternehmerIn, FreiberuflerIn) oder im Auftrag von institutionellen oder rechtlichen Verpflichtungen;
c) Besuch von Bildungseinrichtungen, Schulen, Universitäten einschließlich Bildungszentren für Kinder;
d) Rückkehr zum gewöhnlichen Wohnsitz oder Familienwohnsitz
e) Aufsicht und/oder Pflege von Minderjährigen, Abhängigen, Behinderten, SeniorInnen und andere vulnerable Personen;
f) Reisen zu Versicherungs- und Finanzunternehmen sowie zu nächstgelegenen Tankstellen;
g) Für dringende oder erforderliche Amtswegen bei Behörden, Gerichten und Notaren;
h) Erneuerung von Ausweisen, Genehmigungen, offiziellen Dokumenten sowie andere nicht aufschiebbare Anträge bei Behörden;
i) Durchführung von Prüfungen oder offiziellen Tests, die nicht aufgeschoben werden können;
j) Höhere Gewalt oder andere Notfälle;
k) Jede andere begründbar Handlung ähnlicher Natur (belegbar);

b. Untersagt sind Reisen zwischen den Inseln (interinsular) während der Karwoche, unabhängig des jeweils geltenden Alarmstatus. Ausgenommen von diesen Restriktionen sind folgende Gründe:

a) Aufsuchen eines Gesundheitszentrums, Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen und -einrichtungen;
b) Beruflich (ArbeitnehmerIn, UnternehmerIn, FreiberuflerIn) oder im Auftrag von institutionellen oder rechtlichen Verpflichtungen;
c) Besuch von Bildungseinrichtungen, Schulen, Universitäten, Bildungszentren für Kinder; Sprachschulen und andere Schulungszentren, die eine geregelten Unterricht umfassen, Musikkonservatorien und -schulen, Bewerbungen an Akademien oder Schulungszentren.
d) Rückkehr zum gewöhnlichen Wohnsitz oder Familienwohnsitz
e) Aufsicht und/oder Pflege von Minderjährigen, Abhängigen, Behinderten, SeniorInnen und andere vulnerable Personen;
f) Reisen zu Versicherungs- und Finanzunternehmen sowie zu nächstgelegenen Tankstellen;
g) Für dringende oder erforderliche Amtswege bei Behörden, Gerichten und Notaren;
h) Erneuerung von Ausweisen, Genehmigungen, offiziellen Dokumenten sowie andere nicht aufschiebbare Anträge bei Behörden;
i) Teilnahme an nicht verschiebbaren offiziellen Prüfungen oder Tests;
j) Versorgung von Haustieren oder aus landwirtschaftlich bedingten Gründen;
k) Trainings oder Teilnahme an professionellen Wettkämpfen auf nationaler und internationaler Ebene;
l) Höhere Gewalt oder andere Notfälle;
m) Jede andere begründbar Handlung ähnlicher Natur (belegbar);

Aus anderen als den hier aufgelisteten Gründen darf zwischen den einzelnen Inseln nur mit Vorlage eines negativen PDIA Tests gereist werden. Ein entsprechender Bescheid über die genauen Voraussetzungen und Konditionen dieser Tests wird von der Direktion der kanarischen Gesundheitsbehörde SCS festgelegt. [Anm.: nicht älter als 72 Std. bei Ankunft, Kinder unter 6 Jahre benötigen keinen Test] (siehe SCS Mitteilung vom 21. März 2021)

c. Transit
Der Transit unterliegt nicht den hier beschriebenen Reiseeinschränkungen.

d. Kontrolle an Flughäfen und Häfen
Die Kontrollen an kanarischen Häfen werden verstärkt, um ungerechtfertigte Reisen zu unterbinden. […]

3. Einschränkung sozialer Kontakte 

1. Personengruppen im öffentlichen Raum, sei es im Freien oder in geschlossenen Räumlichkeiten, dürfen die jeweils definierte maximale Personenanzahl nicht überschreiten, außer es sich nicht um Personen aus einem gemeinsamen Haushalt handelt (belegbar!).
* In Alarmstufe 1 und 2: maximal 4 Personen

Falls es sich um gemischte Personengruppen handelt (Menschen aus einem gemeinsamen Haushalt sowie fremde Personen), gilt ebenfalls die definierte Höchstanzahl der Personen.

2. Der Aufenthalt im privaten Raum wird auf die Personen des gemeinsamen Haushalts beschränkt und zwar in allen Alarmstufen.

4. Nächtliche Ausgangssperre

Je nach Alarmstatus gelten folgende Einschränkungen der Bewegungsfreiheit:
a) Alarmstufe 1: 23.00 bis 6.00 Uhr (vorher 24.00 Uhr)
b) Alarmstufe 2: 22.00 bis 6.00 Uhr (vorher 23.00 Uhr)

Gilt nicht für die unter Punkt 1.5.2. des Regierungsabkommens festgelegten Aktivitäten.

5. Spezifische Maßnahmen für Hotellerie, Restaurants, Terrassen, Bars, Cafés

1. Zusätzlich zu den am 19. Juni 2020 definierten generellen Maßnahmen der Regierung und den folgenden Aktualisierungen, die im Annex III zusammengefasst sind, gelten folgende spezifische Einschränkungen.
a) Der Konsum abseits der Tische oder der gekennzeichneten Zonen an Theken ist untersagt und ebenfalls das Service für Gäste, die nicht am Tisch sitzen.
b) Verboten sind alle Aktivitäten, die zu Menschenansammlungen führen, die eine Einhaltung des Sicherheitsabstands unterbinden sowie die korrekte Verwendung der Nasen-Mundschutzmasken; Ebenfalls untersagt sind Feste, Kirmes, Feiern, Konzerte, Wettbewerbe, Karaoke sowie Live-Musik, die zum Tanzen oder Mitsingen animieren.

2. In den Alarmstufen 1 und 2 müssen zusätzlich zu den zuvor aufgeführten Punkten noch folgende spezifische Maßnahmen eingehalten werden.

• Die höchste Tischbelegung liegt bei 4 Personen, sowohl im Innenbereich als auch im Freien.
Und, im Einklang mit den geltenden nächtlichen Ausgangsbeschränkungen, muss die Sperrstunde wie folgt angepasst werden.

a) Alarmstufe 1: vor 23.00 bis 6.00 Uhr (vorher 24.00 Uhr)
b) Alarmstufe 2: vor 22.00 bis 6.00 Uhr (vorher 23.00 Uhr)

6. Öffentlicher Transport

Der öffentliche terrestrische Transport ist dazu angehalten pünktlich zu verkehren, um Menschenansammlungen zu vermeiden.

7. Öffentliche Veranstaltungen

Verboten sind Fiestas, Kirmes und andere Volksfeste.

Folglich umfasst dies Das umfasst folglich auch alle Aktivitäten, Umzüge, Feiern, Akte etc., die eine unkontrollierte Menschenansammlung nach sich ziehen könnte oder zu Situationen führen, welche die Einhaltung der generellen Präventivmaßnahmen einschließlich des Forums erschweren oder unmöglich machen.

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ANNEX III

Zusammenfassung der temporären Präventivmaßnahmen während der Karwoche (Semana Santa)

gültig vom 26. März 2021 um 0.00 Uhr bis 9. April 2021 um 24.00 Uhr

1. Soziale Kontakte (Abs. 1.1. des AG vom 19.06.2020)

1. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum, sei es im Freien oder in geschlossenen Räumlichkeiten, ist je nach Alarmstufe wie folgt limitiert:
a. Alarmstufe 1, 2 und 3: max. 4 Personen
b. Alarmstufe 4: max. 2 Personen

Falls sich darunter eine oder ein nicht im gemeinsamen Haushalt lebende Person befindet, darf die Höchstanzahl der Gruppe nicht überschritten werden.

2. Im Privaten Raum ist der Aufenthalt in jeder Alarmstufe auf jene im gemeinsamen Haushalt lebende Personen beschränkt.

2. Einschränkung Bewegungsfreiheit (Abs. 1.4. des AG vom 19.06.2020)

a. Einreise

Die Einreise in das Territorium der Kanarischen Inseln von Personen aus anderen Regionen sowie aus den Städten Ceuta und Melilla wird eingeschränkt, mit Ausnahme von folgenden Gründen:

a) Aufsuchen eines Gesundheitszentrums, Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen und -einrichtungen;
b) Beruflich (ArbeitnehmerIn, UnternehmerIn, FreiberuflerIn) oder im Auftrag von institutionellen oder rechtlichen Verpflichtungen;
c) Besuch von Bildungseinrichtungen, Schulen, Universitäten einschließlich Bildungszentren für Kinder;
d) Rückkehr zum gewöhnlichen Wohnsitz oder Familienwohnsitz
e) Aufsicht und/oder Pflege von Minderjährigen, Abhängigen, Behinderten, SeniorInnen und andere vulnerable Personen;
f) Reisen zu Versicherungs- und Finanzunternehmen sowie zu nächstgelegenen Tankstellen;
g) Für dringende oder erforderliche Amtswegen bei Behörden, Gerichten und Notaren;
h) Erneuerung von Ausweisen, Genehmigungen, offiziellen Dokumenten sowie andere nicht aufschiebbare Anträge bei Behörden;
i) Durchführung von Prüfungen oder offiziellen Tests, die nicht aufgeschoben werden können;
j) Höhere Gewalt oder andere Notfälle;
k) Jede andere begründbar Handlung ähnlicher Natur (belegbar);

b. Reisen zwischen den Inseln

Die Reisen zwischen den Inseln werden, ungeachtet des geltenden Alarmstatus, eingeschränkt. Ausnahme:

a) Aufsuchen eines Gesundheitszentrums, Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen und -einrichtungen;
b) Beruflich (ArbeitnehmerIn, UnternehmerIn, FreiberuflerIn) oder im Auftrag von institutionellen oder rechtlichen Verpflichtungen;
c) Besuch von Bildungseinrichtungen, Schulen, Universitäten, Bildungszentren für Kinder; Sprachschulen und andere Schulungszentren, die eine geregelten Unterricht umfassen, Musikkonservatorien und -schulen, Bewerbungen an Akademien oder Schulungszentren.
d) Rückkehr zum gewöhnlichen Wohnsitz oder Familienwohnsitz
e) Aufsicht und/oder Pflege von Minderjährigen, Abhängigen, Behinderten, SeniorInnen und andere vulnerable Personen;
f) Reisen zu Versicherungs- und Finanzunternehmen sowie zu nächstgelegenen Tankstellen;
g) Für dringende oder erforderliche Amtswegen bei Behörden, Gerichten und Notaren;
h) Erneuerung von Ausweisen, Genehmigungen, offiziellen Dokumenten sowie andere nicht aufschiebbare Anträge bei Behörden;
i) Teilnahme an nicht verschiebbaren offiziellen Prüfungen oder Tests;
j) Versorgung von Haustieren oder aus landwirtschaftlich bedingten Gründen;
k) Trainings oder Teilnahme an professionellen Wettkämpfen auf nationaler und internationaler Ebene;
l) Höhere Gewalt oder andere Notfälle;
m) Jede andere begründbar Handlung ähnlicher Natur (belegbar);

Aus anderen als den hier aufgelisteten Gründen darf zwischen den einzelnen Inseln nur mit Vorlage eines negativen PDIA Tests gereist werden. Ein entsprechender Bescheid über die genauen Voraussetzungen und Konditionen dieser Tests wird von der Direktion der kanarischen Gesundheitsbehörde SCS festgelegt. [Anm.: nicht älter als 72 Std. bei Ankunft, Kinder unter 6 Jahre benötigen keinen Test] (siehe SCS Mitteilung vom 21. März 2021)

c. Transit
Der Transit unterliegt nicht den hier beschriebenen Reiseeinschränkungen.

d. Kontrolle an Flughäfen und Häfen
Die Kontrollen an kanarischen Häfen werden verstärkt, um ungerechtfertigte Reisen zu unterbinden. […]

3. Nächtliche Ausgangssperre (Abs. 1.5. des AG vom 19.06.2020)

Je nach Alarmstatus gelten folgende Einschränkungen der Bewegungsfreiheit:
a) Alarmstufe 1: von 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr (anstelle 24.00 Uhr)
b) Alarmstufe 2, 3 und 4: von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr

Gilt nicht für die unter Punkt 1.5.2. des Regierungsabkommens festgelegten Aktivitäten.

4. Öffentlicher Transport (Abs. 2.1.9.ter des AG vom 19.06.2020)

Der öffentliche terrestrische Transport ist dazu angehalten pünktlich zu verkehren, um Menschenansammlungen zu vermeiden.

5. Massenveranstaltungen (Abs. 2.1.11 des AG vom 19.06.2020)

Nur Sonderveranstaltungen (nicht regelmäßig bzw. sporadisch) und sind vom Gesundheitsamt zu genehmigen und ausschließlich in Alarmstufe 1 möglich.

6. Hotellerie und  Gastgewerbe (Abs. 3.2. des AG vom 19.06.2020)

In Ergänzung zu den geltenden Maßnahmen des Regierungsabkommens vom 19. Juni 2020 gelten für Hotellerie, Restaurants, Terrassen, Cafés, Bars und Strandbars in jeder Alarmstufe folgende Maßnahmen.
- Sicherstellung einer korrekten Belüftung in geschlossenen Räumlichkeiten
- Mind. 2 m Abstand zwischen Stühlen der Tische bzw. Tischgruppen
- Tische müssen entsprechend der Belegung angeordnet werden und versuchen die Gäste am Tisch im Zickzack zu platzieren, um eine möglichst große Distanz zu ermöglichen.
- Der Konsum außerhalb des Tisches oder der gekennzeichneten Zonen an der Theke ist untersagt.
- Untersagt ist das Servieren von alkoholischen Getränken von Gästen, die nicht am Tisch sitzen oder einer gekennzeichneten Zone an der Theke
- Das Rauchen auf zum Betrieb gehörenden Terrassen oder Zonen im Freien ist untersagt. Das Rauchen von Zigaretten und anderen Inhalationsgeräten ist erst in einem Abstand von mind. 5 m Distanz zum Lokal erlaubt bzw. am Eingang untersagt.
- Gäste müssen zu jeder Zeit sitzen, außer in dringenden Fällen (Toilettenbesuch)
- Tragen von Nasen-Mundschutzmaske zu jeder Zeit, außer während der Konsumation
- Verboten sind alle Aktivitäten, die die Einhaltung des Sicherheitsabstands gefährden oder das korrekte Tragen der Nasen-Mundschutzmasken gefährdet, als auch dazu animieren könnte zu singen oder tanzen, ist untersagt (Feiern, Feste, Tänze, Karaoke, Wettbewerbe, Konzerte, Live-Musik).
- Die Betreiber der Lokale sind für die Einhaltung verantwortlich.

Zusätzlich zu den zuvor beschriebenen Maßnahmen muss je nach Alarmstufe folgendes eingehalten werden.

a. Alarmstufe 1: 75 % Forum im Innenbereich im Außenbereich sowie im Innenbereich und an an der Theke. max. 4 Personen je Tisch(gruppe), Sicherheitsabstand: 2 m, Sperrstunde vor 24.00 Uhr.
b. Alarmstufe 2: 75 % Forum im Freien und 50 % im Innenbereich, max. 4 Personen je Tisch(gruppe) im Außenbereich sowie im Innenbereich. 2 Personen an der Theke. Sicherheitsabstand: 2 m, Sperrstunde vor 22.00 Uhr. Abholservice vor 22.00 Uhr, damit die nächtlichen Ausgangssperren von den Kunden eingehalten werden können.
c. Alarmstufe 3: 50 % Forum im Freien und verboten im Innenbereich, max. 4 Personen je Tisch(gruppe). Bewirtung an der Theke ist verboten. Sperrstunde vor 22.00 Uhr. Abholservice vor 22.00 Uhr.
d. Alarmstufe 4: siehe Alarmstufe 3, mit Ausnahme der Sperrstunde von 18.00 Uhr. Allerdings ist ein Abholservice bis 22.00 Uhr erlaubt.

Achtung: Das Zustellservice darf in jeder Alarmstufe bis 24.00 Uhr erfolgen. (Die detaillierten Vorschriften für das Abholservice sind im Abs. 3.2.3.h. beschrieben)

7. Religion (Abs. 3.16 des AG vom 19.06.2020)

[…]

8. Veranstaltungen (Abs. 3.21 des AG vom 19.06.2020)

Nur in Alarmstufe 1, betrifft alle Veranstaltungen einschließlich Sport und nur, wenn sie sporadisch sind.

9. Volksfeste/-feiern (Abs. 4.1 des AG vom 19.06.2020)

[…]

10. Alkoholkonsum im öffentlichen Raum (Abs. 3.16 des AG vom 19.06.2020)

Verboten ist der Alkoholkonsum im öffentlichen Raum (Parks, Straßen, Plätze etc.).
Die Kontrollen zur Einhaltung des Verbots des Alkoholkonsums sowie der Anzahl der sozialen Kontakte wird erhöht.

11. Andere Aktivitäten, Sektoren

Für alle nicht hier aufgelisteten Aktivitäten gilt das Acuerdo de Gobierno vom 19. Juni 2020.

12. Generelle Präventivmaßnahmen

• Handlungsempfehlungen für BürgerInnen:
- Vermeidung von Aufenthalten in geschlossenen, schlecht belüfteten Räumlichkeiten
- Vermeidung von Menschenansammlungen oder Aufenthalt in belebten Zonen
- Vermeidung von Zonen, wo die Einhaltung der Sicherheitsabstände nicht möglich ist

• Belüftung
Der Aufenthalt im Freien soll bevorzugt werden. In Räumen soll eine adäquate Belüftung und Luftzirkulation garantiert werden. Falls möglich sollen Türen und Fenster geöffnet sein. Ventilatoren sollen die Zirkulationskapazität mit außen/innenluft erhöhen und vermeiden, dass es zu einer Innenluftzirkulation kommt.

• Das Tragen von Nasen-Mundschutzmasken auch in der Gastronomie, außer während der Konsumation

• Bei Familienfeiern und soziale Zusammenkünfte mit nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen sollen die selben Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden.
• Sicherheitsabstand: mind. 1,5 m

• Handhygiene: Regelmäßig waschen bzw. hydroalkoholische Gele (genehmigt vom Gesundheitsministerium, siehe „Productos virucidas autorizadas en España“ unter https://www.mscbs.gob.es/profesionales/ccayes/alertas/Actual/nCov/documentos/Listado_virucidas.pdf)

13. Aufsicht und Kontrollen

- werden in allen Bereichen verstärkt

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Inhaltsangabe

BOC-A-2021-057-1476 am 20. März 2021 veröffentlicht. Diese gelten vom 26. März 2021 um 0.00 Uhr bis 9. April 2021, 24.00 Uhr.

ANNEX I „Maßnahmen der Autonomieregion der Kanarischen Inseln“

1. Generelle Verpflichtungen
1.1. Empfehlungen und Vorsichtsmaßnahmen
1.2. Sicherheitsabstand (1,5 m)
1.3. Nasen-Mundschutzmaskenpflicht
1.4. Ein- und Ausreisebeschränkungen in Alarmstufe 3 und 4
1.5. Einschränkung der Bewegungsfreiheit in den Nachtstunden
1.6. Einschränkungen von Geschäftstätigkeiten und Dienstleistungen in Alarmstufe 4 ab 18.00 Uhr
1.7. Generelle Maßnahmen im Arbeitsumfeld
2. Generelle Maßnahmen hinsichtlich Forum, Reinigung, Desinfektion und andere Präventivmaßnahmen
2.1. Generelle Maßnahmen hinsichtlich Forum und hinsichtlich Sicherheitsabstand
2.2. Generelle Maßnahmen hinsichtlich Reinigung und Desinfektion
2.3. Sonstige Präventivmaßnahmen
2.4. PCR oder äquivalente Tests für spezifische Gruppen
3. Einschränkungen hinsichtlich Forum und Präventivmaßnahmen für einzelne Sektoren:
3.1. Bildungseinrichtungen
3.2. Hotellerie und Restaurants
3.3. Touristische Beherbergungsbetriebe
3.4. Touristenguide
3.5. Aktivtourismus
3.6. Sonstige Betriebsstätten, Geschäfte, Dienstleistungen etc. mit Publikumsverkehr
3.7. Kultur (Kino, Theater, Auditorien, öffentliche Kultureinrichtungen)
3.8. Museen, Ausstellungsräume, Sehenswürdigkeiten und andere Kulturzentren
3.9. Bibliotheken
3.10. Präventivmaßnahmen für Behörden und Private Büros mit Publikumsverkehr
3.11. Präventivmaßnahmen für Archive
3.12. Hygiene- und Präventivmaßnahmen für Callcenter
3.13. Sport (Hobbysport) im Freien und in Sportzentren
3.14. Vereinssport
3.15. Sportveranstaltungen auf den Kanaren (Hobby-, Profisport und Vereinssport)
3.16. Religiöse Zentren
3.17. Einäscherungen, Bestattungen
3.18. Hochzeiten, Zeremonien (religiös, zivil)
3.19. Spielhallen
3.20. Freizeiteinrichtungen, die nicht primär dem Spiel dienen
3.21. Öffentliche Veranstaltungen
3.22. Strände
3.22.1. Strandaufsicht
3.22.2. Forum an Stränden
3.22.3. Naturschwimmbäder
3.22.4. Information zur Strandnutzung an die Bevölkerung
3.22.5. Sport an Stränden
3.22.6. Strandliegen, Sonnenschirme
3.22.7. Reinigung, Desinfektion
3.22.8. Kinder- und Jugendcamps
3.22.9. Campingplätze, Herbergen, Camps
3.25. Verkostungen
3.26. Fischereigenossenschaften mit Direktverkauf
3.27. Kinderspielplätze und Kindersporteinrichtungen
3.28. Märkte (regelmäßig stattfindende)
3.29. Aus- und Weiterbildungszentren, Autoschulen
3.30. Kongresse, Firmentreffen u. ä., Zusammenkünfte
3.31. Eigentümerveranstaltungen
3.32. Öffentliche Schwimmbäder, Spas, Saunen
3.33. Messen - Attraktionen
3.34. Freizeitboote und touristische Schiffsdienstleistungen
3.35. Studentenheime, Jugendfreizeitzentren, Kinderheime, Volkszentren, Seniorenzentren u. ä.
4. Öffentliche Veranstaltungen
4.1. Fiestas, Kirmes und andere Volksfeste
4.2. Diskotheken, Nachtgastronomie (Bars)
4.3. Ambulanzen
4.4. Tabakkonsum u. ä.
4.5. Alkoholkonsum im öffentlichen Raum
5. Kontrolle an Häfen, Flughäfen
6. Präventivmaßnahmen der Arbeitssicherheit
7. Seniorenzentren, Behindertenheime (öffentlich, privat)
8. Hospitäler