Ausgabe Nr.
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M M upload 02.02.2015, Viva Edition 51 | Print article

Hintergrund zu Radiolizenzen

HINTERGRUND ZU RADIOLIZENZEN

Am 4. April 2012 veröffentlichte die Kanarenregierung per Dekret die Liste der erteilten Radiolizenzen für die Kanarischen Inseln. Ein Jahr und sieben Monate dauerte die Entscheidung. Die erforderlichen Neuregelungen sind juristisch im Ley 7/2010 vom 31. März 2010 und dem Dekret 80/2010 vom 8. Juli (Regelung von audiovisuellen Telekommunikationsdienstleistungen) festgeschrieben.

Aus insgesamt 642 Einreichungen dieser öffentlichen Ausschreibung wurden insgesamt 155 Radiolizenzen mit einer Gültigkeit von fünfzehn Jahren vergeben. In Summe standen 156 Lizenzen zur Disposition, allerdings wurden auf La Palma lediglich zwei von drei verfügbaren Anträgen für die Erteilung einer Radiolizenz gestellt.

Die Erteilung der Lizenzen erfolgte unter Anwendung verschiedener Bewertungskriterien, von den technischen Voraussetzungen bis hin zu Schaffung von Arbeitsplätzen. Auf Gran Canaria entfielen 34 Lizenzen (Sendebereich Las Palmas acht, Mogán zwei und San Bartolomé de Tirajana sechs).

(aus Viva Ausgabe Nr. 8)