Wir fassen hier einige wesentliche Regeln zusammen, die Sie als Autolenker gegenüber Radfahrern als Verkehrsteilnehmer berücksichtigen müssen.
• Neu: Für Kinder bzw. Jugendliche unter 16 Jahren herrscht Helmpflicht (Strafe: 200 Euro, die Eltern haften bzw. zahlen!)
• Neu ist, dass Autos ab jetzt für Überholungen die andere Fahrspur benutzen dürfen.
• Eine wichtige Neuerung: Bisher durften Fahrradfahrer nicht unter der Mindestgeschwindigkeit fahren (also unter 50% der Höchstgeschwindigkeit der jeweiligen Straße). Dies war auf steilen Straßen manchmal schwierig einzuhalten und daher ist das jetzt erlaubt. Verboten ist nach wie vor für Radfahrer die Benützung von Autobahnen. (In Kraft seit 9. Mai 2014, siehe auch Rechtstipp Nr. 51)