Ausgabe Nr.
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J M upload 16.04.2020, | Print article

Coronavirus - Fristverlängerung für 1. Quartalssteuer bis zum 20. Mai 2020

Viva Canarias Online vom 15.04.2020 | 21:48 h MEZ-1 | In einem am vergangenen Dienstag statt gefundenen rein wirtschaftlichen Ministerrat wurde von der spanischen Regierung eine Regelung für Selbständige und KMUs genehmigt, bei der eine Fristverlängerung für die am 20. April 2020 fälligen Steuern für das erste Quartal 2020 auf den 20. Mai 2020 genehmigt wurden.

Dadurch habe man ein Monat länger Zeit die Finanzmittel für die Mehrwertsteuer, die IRPF Ratenzahlungen und die Körperschaftssteuern zu begleichen. Darüber hinaus ermöglicht das Finanzministerium den Selbständigen auf das Modulsystem zu verzichten und sich für das direkte Schätzsystem zu entscheiden, das anhand des Einkommens bemessen wird. Bei Verlusten sind keine Steuern zu bezahlen. Grundsätzlich kommen diese Maßnahmen nur jenen zugute, die weniger als 600.000 Euro jährlich in Rechnung stellen.

In den nächsten Tagen soll die Exekutive zudem grünes Licht für die Erhöhung der Ausgabenobergrenze des Verkehrsministeriums geben, damit diese bereits genehmigte Mietzuschüsse bearbeiten. Ebenfalls evaluiert werden muss die Validierung des lebensnotwendigen Mindesteinkommens, die angeblich Pedro Sánchez selbst beaufsichtigen wird. (Quelle: 20 minutos, 14.04.2020)

 

Tourismus

35 % des BIP auf den Kanarischen Inseln wird durch den Tourismus lukriert und  40,4 % der Beschäftigten sind in diesem Sektor tätig. Dieser Bereich wird eine gesonderte Behandlung bedürfen, da er sich nicht von einem auf den anderen Tag von dieser COVID-19 Krise erholen wird.

 

Verweise und Quellen
Gobierno de Canarias vom 13. April 2020
1)siehe Rechtstipp Coronavirus in Ausgabe Nr. 162 vom 1. April 2020