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J M upload 17.04.2020, | Print article

Coronavirus - Höhe der Strafen bei Verstößen

Viva Canarias Online | 16.04.2020 | 22:34 MEZ-1 | Seit die Ausnahmebeschränkungen aufgrund des Alarmzustands aufgrund der Coronavirus Pandemie in Kraft gesetzt wurden, haben die spanischen Behörden 650.000 Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen festgestellt. Zudem hat die Nationalpolizei 45.773 Internetdomänen gesperrt, die für kriminelle Aktivitäten vor dem Vorwand von COVID-19 betrieben wurden. 114 Personen wurden bisher verhaftet und ca. 9.736 Verkehrsstrafen ausgesprochen.

Die COVID-19 Situation in Spanien ist höchst dramatisch. Mit heutigem Tag lagen die nach wie vor steigenden Fallzahlen bei 182.816 und knapp 20.000 Toten. Allerdings könnte die Zahl noch weit höher sein, da viele Fälle scheinbar nicht gezählt wurden und die Behörden nun die Fälle nochmals evaluieren müssen. Sogar die New York Times berichtete über diese jüngsten Ereignisse in diesem Zusammenhang. 

Strafen bei Vergehen gegen die COVID-19 Einschränkungen 

In der heutigen 53. Krisensitzung der operativen staatlichen Sicherheitskoordination unter dem Vorsitz von König Felipe I. wurde u. a. beschlossen, zur landesweiten Vereinheitlichung einen Leitfaden für die Exekutive (Polizei, Guardia Civil) herauszugeben. Darin werden die Vergehen und die damit empfohlene Strafhöhe beschrieben. Innenminister Fernando Grande-Marlaska (siehe Foto) hat diesen heute publiziert und die Strafen haben es in sich. Ein ‚normaler‘ Verstoß gegen die Ausgangsbeschränkungen wird mit mindestens 600 Euro bestraft und je nach Reaktion des Täters/der Täterin, steigt die Höhe der Strafe. Aber auch andere Faktoren, wie z. B. Wiederholungen der Vergehen wirken sich auf das Strafmaß aus.

Eine Grauzone scheint der Umstand zu sein, dass ein Verstoß nicht automatisch als Ungehorsam bzw. ein Vergehen im Sinne des Artikels 36.6 des Ley de Seguridad aus dem Jahr 2015 betrachtet wird und rechtmäßig sein soll - was einige Juristen allerdings kritisch sehen. Die Regierung sieht einen Verstoß gegen die Ausgangssperre nicht als (straffreien) Verstoß gegen ein Gesetz, sondern ein (straffreies) Verhalten: Widerstand gegen die Staatsgewalt und somit ein Tatbestand für eine Bestrafung.

Quelle: Gobierno Español - Interior