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SND/463/2020: Alarmzustand Spanien - ab SOFORT. Achtung Änderung!

Viva Canarias Online | 14.03.2020 | 22:46 MEZ-1Ab SOFORT GÜLTIG, 14.03.2020 (mit Veröffentlichung der Verordnung SND/463/2020 vom 14. März des Königlichen Dekrets BAO-A-2020-3692, im Anhang das Original zum Download) gelten für die nächsten 15 Kalendertage im gesamten Staatsgebiet Spaniens aufgrund des ausgerufenen „Alarmzustands“ drastische Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus. Diese Maßnahmen wurden im Rahmen einer außerordentlichen Sitzung in Madrid beschlossen, um die weitere Ausbreitung von COVID-19 einzudämmen. Basis für den Beschluss ist Artikel 116.2 der Konstitution.

Artikel 4: Verantwortliche Ministerien für Inneres, Verteidigung, Gesundheit sowie Transport, Mobilität und städtische Angelegenheiten. Der komplette Boletín/Staatsanzeiger BOE-A-2020-3692 - liegt anbei zum Download (siehe unten).

Betroffen sind Geschäfte, Restaurantbetriebe, Veranstalter (Sport, Freizeit, Kultur etc.)

Artikel 7 - Einschränkung der Bewegungsfreiheit 

Die Ausgangssperre wird von den Behörden auch kontrolliert. Zuwiderhandlungen werden geahndet, insbesondere wenn das Allgemeinwohl gefährdet ist! (hohe Geldstrafen von 500 bis 2.000 Euro oder gar eine Gefängnisstrafe)

1. Bürgerinnen und Bürger dürfen den öffentlichen Verkehrsraum NUR benützen, wenn Sie:

a. Nahrungsmittel, Arzneimittel und essenzielle Konsumartikel (z. B. Hygieneartikel) benötigen/besorgen
b. bei Arztbesuchen (wobei Achtung: Falls Sie vermuten sich mit dem Coronavirus angesteckt zu haben, dann rufen Sie die dafür eingerichteten Hotline Nummern an!)
c. Wege zur Arbeit (sei es als Arbeitnehmer oder Unternehmer)
d. Rückkehr zu ihrem Wohnsitz
e. Pflege oder Obsorge von älteren Angehörigen, Minderjährigen, Menschen mit Behinderungen oder besonders schutzbedürftiger Personen
f. Bankwege
g. in Sondersituationen z. B. aufgrund „höherer Gewalt“
h. Jegliche andere begründbare individuelle Aktivität (mit Ausnahme als Begleitperson von Menschen mit Behinderungen oder sonstigen gerechtfertigten Begründungen

2. Erlaubt sind Postwege sowie Wege bzw. Fahrten zu Tankstellen.

3. In jedem Fall müssen die Handlungsempfehlungen der Gesundheitsbehörden befolgt werden.

4. Das Innenministerium kann aus gegebenem Anlass Fahrstreifen oder Fahrbahnen aus Gründen der allgemeinen Sicherheit und Gesundheit sowie aus Gründen des Vekehrsflusses umgelenkt oder einschränkt werden können. 

Artikel 9

1. Jeglicher Schulbetrieb wird in allen Schulungszentren für die Dauer der vorliegenden Coronakrise COVID-19 eingestellt (einschließlich Universitäten und anderer öffentlicher oder privater Bildungseinrichtungen)

2. Sofern möglich soll während der Gültigkeit dieses Dekrets das Schulwesen mittels „telelearning“ oder „online“ erfolgen.

Artikel 10 - Einschränkungen für Handel, Kultur, Freizeit, Hotellerie, Gastronomie und sonstige

1. Nicht öffnen dürfen Einzelhandelsgeschäfte.

- Ausnahme für: Lebensmittelhändler, Getränkehändler, Güter des täglichen Bedarfs, Apotheken, Ärzte, Optiker, Tankstellen, Postämter, Internetstuben sowie Geschäfte, die Tabakwaren, Technisches Zubehör und Telekommunikation, orthopädische Produkte, Hygieneartikel, Zeitungen sowie Druckwaren oder Tierfutter verkaufen. Ausgeschlossen sind außerdem Friseure, Wäschereien und Reinigungen.

2. Der Zutritt zu den kommerziellen Einrichtungen, die öffnen dürfen, ist nur für den Erwerb von Lebensmittel bzw. essenziellen Alltagsgütern erlaubt, nicht jedoch das Verweilen bzw. der Konsum vor Ort.

In jedem Fall ist darauf zu achten, dass die Konsumenten und das Verkaufspersonal einen Mindestabstand von mindestens einen Meter einhalten, um eine mögliche Ansteckung zu vermeiden.

3. Geschlossen bleibt für die Öffentlichkeit der Zugang zu Museen, Bibliotheken, Archiven, Sehenswürdigkeiten sowie alle Lokale und Räumlichkeiten, wo Veranstaltungen abgehalten werden (Kultur, Sport, Freizeit - siehe Anhang weiter unten)

4. Ausgesetzt wird das Gastgewerbe und der Restaurantbetrieb (siehe Anhang unten) mit Ausnahme von Hauszustellungen.

5. Nicht erlaubt sind zudem Volksfeste, Kirmes und Umzüge.

Artikel 11 - Religionsausübung

Die Zutritt zu religiösen Zentren (z. B. Kirchen) und die Teilnahme an religiösen Zeremonien einschließlich Trauerfeiern ist nur dann erlaubt, wenn die Einhaltung des Sicherheitsabstands zwischen den Personen von mindestens einem Meter sichergestellt ist.

Artikel 12 - Gesundheit
Artikel 13 - Abfallbewirtschaftung
Artikel 14 - Öffentlicher Verkehr (wird mindestens um 50 % reduziert (Flüge, Schiff/Fähre und terrestrische Verbindungen)
Artikel 15 - Nahrungsmittelversorgung
Artikel 16 - Zoll
Artikel 17 - Strom, Gas und Erdölversorgung
Artikel 18 - Anbieter kritischer Dienstleistungen
Artikel 19 - Kommunikation
Artikel 20 - Sanktionen

Anexo I

Im Anexo I sind alle Einrichtungen aufgelistet, die ab sofort ihre Aktivitäten einstellen müssen oder nicht mehr in Anspruch genommen werden dürfen. Diese gelten spanienweit (also einschließlich auf den Kanarischen Inseln!)

- Unterhaltungscafés
- Zirkus
- Ausstellungsräume, Museen
- Festsäle
- Restaurants
- Andere Einrichtungen mit Shows und Kunstdarbietungen
- Auditorien, Konzertsäle
- Kino
- Kongresspaläste, Kongresssäle
- Konzertsäle
- Konferenzsäle
- Mehrzwecksäle
- Theater
- Sporthallen

Gastronomie
- alle Bars (mit oder ohne Live-Musik, mit oder ohne Shows)
- Tavernen
- Bodegas
- Kaffees, Kaffee-Bars u. ä.
- Eissalon, Schokoladenbars, Teesalons, Croissanteries etc.
- Restaurants, Restaurants mit Selbstbedienung u. ä.
- Bistros
- Hotelbars, Bistros und Hotelrestaurants
- Bankettsäle/einrichtungen
- Terrassen

Lokalitäten und Plätze
- alle Sportplätze (sei es Fußball, Rugby, Handball etc.)
- Tennisplätze und ähnliche
- Rollschuhplätze, Hockeyhallen u. ä. 
- Schwimmbäder
- Hallen für Kampfsport (boxen, ringen, Judo u. ä.)
- Motorsportplätze (z. B. für Motorräder, Autos u. ä.)
- Radrennbahnen
- Rennbahnen (z. B. Pferderennbahnen, Hunderennbahnen o. ä.)
- Squashhallen u. ä.
- Mehrzwecksporthallen
- Billardhallen, Bowling- und Kegelbahnen o. ä.
- Gymnastikhallen u. ä. 
- Stadien

In öffentlichen Plätzen und Straßen
- Laufwege
- Radwege, Motorradwege o. ä. 
- Motocrossbahnen u. ä.
- Segelsportplätze
- Sportflughäfen
- alle öffentlichen Plätze, wo Geräte für die Ausübung von Sportaktivitäten installiert sind u. ä.

Freizeitaktivitäten
- Diskotheken, Tanzsäle
- Jugendzentren

Freizeit & Spiel
- Casinos
- Spielhallen (Bingo, Tombola etc.)
- Freizeithallen
- Erholungshallen (Wellness etc.)

Weitere Freizeiteinrichtungen
- Messehallen und -plätze
- Wasserparks
- Messestände
- Zoos
- Kinderparks
- Freizeitparks u. ä. 

Untersagt sind u. a. Veranstaltungen in öffentlichen Plätzen/Straßen
- Kirmes, Volksfeste oder Folkloredarbietungen 

Weitere Verweise

Coronavirus: Status Quo Spanien, Kanaren und weltweite Sicht

Anwalt José Antonio Pérez Alonso hat viele Fragen, die sich rund um diese Situation heute für Menschen ergeben haben - besonders, wenn sie kein spanisch sprechen -  aus juristischer Sicht mit Fokus auf Spanien bzw. die Kanaren auf seiner Facebookseite beantwortet. 

Die spanische Regierung hat heute beschlossen (siehe das Dekret hier: https://iusport.com/art/102764/texto-integro-del-real-decreto-por-el-que-se-declara-el-estado-de-alarma) wegen der Coronavirus-Pandemie:  

WHO aktuelle Situation der Weltgesundheitsorganisation