Am 12. Mai wurde die Verordnung SND/403/2020 vom 11. Mai im Amtsblat BOE-A-2020-4932 (siehe Anhang) veröffentlicht. Sie tritt am 15. Mai 2020 um 0.00 Uhr in Kraft.
Artikel 1 - Ziel
Die gegenständliche Verordnung hat das Ziel die Quarantänebedingungen der aus anderen Ländern nach Spanien einreisenden Personen während der durch Covid-19 verursachten Gesundheitskrise festzulegen.
Artikel 2 - Quarantäne
1. Einreisende Personen aus dem Ausland müssen die folgenden 14 Tage in Quarantäne
2. Während der Quarantäne dürfen die o. a. Personen die Unterbringung oder den Wohnort nur aus folgenden Gründen verlassen:
a) Einkauf von Lebensmitteln, Apotheken oder Bedarfsartikel
b) Besuch von Gesundheitseinrichtungen (Ärzte etc.)
c) Aufgrund Höherer Gewalt oder bei Notfällen
Jedes Verlassen darf nur mit Nasen-Mundschutzmasken erfolgen.
Gültigkeit: Tritt am 15. Mai 2020 um 0.00 Uhr in Kraft und gilt während dem Alarmzustand
Madrid, 11. Mai 2020
Salvador Illa Roca
Gesundheitsministerium
Anmerkung der Redaktion: Der Text wurde von Viva Canarias in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Miguel Rodríguez González der Anwaltskanzlei Miguel Rodríguez González Falk in Las Palmas de Gran Canaria erarbeitet (ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit). Email: miguelrg@anwalt-gran-canaria.com
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