Ausgabe Nr.
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J M upload 12.05.2020, | Print article

SND/403/2020 Quarantänebestimmungen für Einreisende aus dem Ausland ab 15. Mai 2020

Am 12. Mai wurde die Verordnung SND/403/2020 vom 11. Mai im Amtsblat BOE-A-2020-4932 (siehe Anhang) veröffentlicht. Sie tritt am 15. Mai 2020 um 0.00 Uhr in Kraft.

Artikel 1 - Ziel

Die gegenständliche Verordnung hat das Ziel die Quarantänebedingungen der aus anderen Ländern nach Spanien einreisenden Personen während der durch Covid-19 verursachten Gesundheitskrise festzulegen.

Artikel 2 - Quarantäne

1. Einreisende Personen aus dem Ausland müssen die folgenden 14 Tage in Quarantäne
2. Während der Quarantäne dürfen die o. a. Personen die Unterbringung oder den Wohnort nur aus folgenden Gründen verlassen:
a) Einkauf von Lebensmitteln, Apotheken oder Bedarfsartikel
b) Besuch von Gesundheitseinrichtungen (Ärzte etc.)
c) Aufgrund Höherer Gewalt oder bei Notfällen

Jedes Verlassen darf nur mit Nasen-Mundschutzmasken erfolgen.

Gültigkeit: Tritt am 15. Mai 2020 um 0.00 Uhr in Kraft und gilt während dem Alarmzustand

Madrid, 11. Mai 2020
Salvador Illa Roca
Gesundheitsministerium

Anmerkung der Redaktion: Der Text wurde von Viva Canarias in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Miguel Rodríguez González der Anwaltskanzlei Miguel Rodríguez González Falk in Las Palmas de Gran Canaria erarbeitet (ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit). Email: miguelrg@anwalt-gran-canaria.com

Wir weisen darauf hin, dass für individuelle Fragestellungen eine Rechtsberatung sinnvoll ist, doch diese naturgemäß nicht kostenlos ist.

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