Viva Canarias Online 13.5.2020 | Gestern unterzeichnete das Kanarische Ministerium für Bau, Transport und Wohnungen eine Vereinbarung mit der regionalen Fluggesellschaft Binter, um die derzeit 20 regulären interinsularen Flugverbindungen auf 32 tägliche Flüge zu erhöhen. Dies sei durch die steigende Anzahl des Passagieraufkommens notwendig, die sich gemäß dem o. a. Dekret und in Phase 1 der Deeskalation bewegen dürfen.
Die Bedingungen des Flugverkehrs der Autonomen Region der Kanaren gemäß Artikel 2 der Verordnung TMA/400/2020 vom 9. Mai, veröffentlicht im Dekret BOA-A-2020-4912, die am 11. Mai in Kraft trat, regelt u. a. ganz klar, dass maximal 50 % der Kapazität in einer Maschine ausgelastet werden darf. Alle Reisende und das Bordpersonal muss Nasen-Mundschutzmasken tragen.
Festgelegt wurden folgende Verbindungen:
(Hin- und Rückflug, Total 16 x 2 = 32 Flüge täglich)
Gran Canaria - Teneriffa Nord: 4
Gran Canaria - Lanzarote: 4
Gran Canaria - Fuerteventura: 3
Teneriffa Nord - La Palma: 3
Teneriffa Nord - El Hierro: 1
Teneriffa Nord - Lanzarote: 1
Der Betrieb erfolgt auf Basis der derzeit gültigen Sicherheitsbestimmungen und -protokolls, also mit maximal 50 % Auslastung und mit größtmöglicher Distanz zwischen den Passagieren. Operativ wurden zudem Maßnahmen, wie beispielsweise kontrolliertes Boarding, die Bereitstellung von hydroalkoholischen Tüchern für alle Passagiere, Eliminierung des Bordservices sowie die Implementierung von intensiven Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen zwischen den einzelnen Flügen sowie in umfassend Weise am Ende des Tags.
Fliegen darf man nur aus triftigen und belegten Gründen (Gesundheitspersonal, Arztbesuche, Flüge zum Arbeitsplatz, Rückkehr zum festen Wohnsitz etc.). jm