In Deutschland ausgestellte Führerscheine behalten ihre Gültigkeit, wenn man seinen Wohnsitz nach Spanien verlegt hat und vorausgesetzt, dass die Führerscheine in Deutschland ausgestellt und nicht nicht annulliert, entzogen, suspendiert oder eingeschränkt wurden und, sofern die Fahrzeuglenker das erforderliche Alter für das spanische Äquivalent haben.
Inhaber eines in Deutschland ausgestellten Führerscheins, die ihren Wohnsitz nach Spanien verlegt haben, unterliegen jedoch den spanischen Bestimmungen hinsichtlich deren Gültigkeitsdauer, der Kontrolle der Fahrtauglichkeit sowie den Richtlinien des Punkteguthabens.
Im Falle von Führerscheinen ohne eine Gültigkeitsdauer muss der Inhaber binnen zwei Jahren ab dem Umzug nach Spanien eine formale Neuzulassung beantragen.
Madrid, 3. April 2020
Der Text wurde von Viva Canarias in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Miguel Rodríguez González der Anwaltskanzlei Miguel Rodríguez González Falk in Las Palmas de Gran Canaria erarbeitet. Email: miguelrg@anwalt-gran-canaria.com
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