Viva Canarias Online | 24.05.2020 | Das Warten hat bald ein Ende, zumindest seit 18. Mai für die Inseln La Graciosa, El Hierro und La Gomera, die allesamt gemäß Verordnung SND/414/2020 vom 16. Mai, veröffentlicht im Staatsanzeiger BOE-A-2020-5088, sich bereits in Phase 2 des Deeskalationsplans befinden. Am 25. Mai können sich nun auch die restlichen Inseln Gran Canaria, Teneriffa, Fuerteventura, Lanzarote und La Palma durch den Übergang in diese Phase auf ein wenig mehr Freiheit freuen. Diese sind mit Verordnung SND/440/2020 vom 23. Mai im Staatsanzeiger BOE-A-2020-5265 veröffentlicht worden.
Die Gemeinden können innerhalb bestimmter Rahmen eigene Zeitfenster und Nutzungsbedingungen festlegen (siehe Ende dieses Berichts).
- Las Palmas de Gran Canaria
- San Bartolomé de Tirajana
- Mogán
Verordnung SND/440/2020
Hier finden Sie die wichtigsten Regelungen im Wortlaut aus den staatlichen Amtsmitteilungen (übersetzt, ohne Gewähr).
Artikel 46. Nutzung der Strände
1. Das Passieren und der Aufenthalt an Stränden sowie die Ausübung von sportlichen Aktivitäten (Hobby- oder Profisport) dürfen unter den im Paragraph 2 des Artikels 7 erfolgen und immer dann, wenn dies alleine und ohne physischen Kontakt mit anderen Personen geschieht und der Sicherheitsabstand 2 Meter zu anderen Strandbesuchern bzw. -teilnehmern eingehalten wird.
2. Die Verwendung der Duschen und Fußduschen im Freien ist erlaubt, sowie der Toiletten, Umkleidekabinen und ähnliche ander öffentliche Einrichtungen. Diese darf höchstens von einer Person verwendet werden bzw. ggfs. einer Begleitperson (Minderjährige, Menschen mit Behinderungen). Die Reinigung und Desinfektion muss zu jeder Zeit garantiert werden, um die Hygiene dieser zu garantieren.
3. Sonnenbadende müssen die Strände und die Einrichtungen verantwortungsvoll benützen, sowohl aus umwelttechnischer als auch als gesundheitstechnischer Sicht und die Auflagen der Gesundheitsbehörden befolgen.
4. Persönliche Objekte (Badetücher, Liegen und andere ähnliche Elemente) müssen innerhalb des eigenen Sicherheitsradius von 2 Meter bleiben, außer, dass es sich bei den Badenden um Personen aus demselben Familienverbund handelt und die Maximale Anzahl an Personen gemäß Paragraph 2 des Artikels 7 der Verordnung nicht überschritten wird. (ergo: 15 Personen)
5. Die Gemeinden dürfen Einschränkungen zum Strandzugang, der immer gratis ist, durchführen, um die persönliche Distanz zwischen den Personen sicherzustellen (zumindest 2 Meter). Gleichfalls soll die höchst mögliche Anzahl der Nutzer ermöglicht werden und daher kann auch die Dauer der Strandnutzung limitiert werden sowohl der Parkplätze als auch der Strände.
Im Sinne der höchsten erlaubten Nutzung jedes Strands, wird als Berechnungsgrundlage vier Quadratmeter pro Person herangezogen. Für diese Kalkulation muss aufgrund der Gezeiten ein sechs Meter breiter Streifen vom Strand abgezogen werden.
6. Die Gemeinden stellen die umweltfreundliche Reinigung und Desinfektion der Strandinfrastruktur und -einrichtungen sicher.
7. Die Strandbenutzer müssen über die Präventiv- und Hygienevorschriften mit klar ersichtlichen Schildern informiert werden und, dass sie im Falle von auftretenden Covid-19 ähnlichen Symptomen den Strand verlassen müssen.
8. Gastronomie- und Restaurants an Stränden müssen, ungeachtet allfälliger sektoraler Vorschriften, gemäß den Vorgaben für die Gastronomie und Restaurants die Maßnahmen erfüllen.
Die Verantwortlichen für das Betreiben von Wasserfahrzeugen, Tretboten oder anderen Wassersportfahrzeugen müssen die spezifischen Bestimmungen für "Comercio Minorista" hinsichtlich der Hygiene- und Desinfektionsrichtlinien erfüllen. Alle Geräte müssen vor jedem Gebrauch gereinigt und desinfiziert werden.
Strandbenutzung Las Palmas de Gran Canaria
Die Strände der Stadt dürfen zum Baden und Sonnen verwendet werden, solange die Nutzungsbedingungen sowie die Vorgaben der Gesundheitsbehörden eingehalten werden, insbesondere der Mindestabstand von 2 Metern.
Der Aufenthalt, das Passieren sowie die Ausübung von Freiheitaktivitäten ist auf den Stränden der Hauptstadt erlaubt, mit Ausnahme von Playa de El Confital und den Naturbädern von La Laja. Sport darf prinzipiell zu jeder Zeit betrieben werden, mit Ausnahme von 10.00 bis 12.00 Uhr und von 19.00 bis 20.00 Uhr, die vulnerablen Personen (z. B. Senioren ab 70 Jahre) vorbehalten sind und dann kein Sport am Strand ausgeübt werden darf. Beschilderungen und Lautsprecherdurchsagen informieren über die Vorgaben der Strandbenutzung. Die Policía Local darf an Wochenenden die Einhaltung der Sicherheitsabstände zwischen den Personen mit Drohnen überwachen.
Duschen und Fußduschen bleiben geschlossen, während die Benutzung der Toiletten am Las Canteras Strand und las Alcaravaneras zu den üblichen Öffnungszeiten möglich ist. Liegen werden auf die Hälfte reduziert und zu den üblichen Zeiten angeboten.
Das Service für Menschen mit Behinderungen wird ab Montag wieder angeboten. Dafür notwendige Badeutensilien müssen beim Roten Kreuz unter der Rufnummer 928 222 379 oder via Email unter citapmrlpgc@cruzroja.es reserviert werden. Diese Dienstleistungen wird in verschiedenen Zeitfenstern tagsüber angeboten, damit die Einhaltung der Hygienevorschriften sichergestellt werden kann.
Damit alle Bürgerinnen und Bürger in den Genuss der Strandbenutzung kommen können, wird eine maximale Aufenthaltsdauer von drei Stunden empfohlen und nur die dringend notwendigen Badeutensilien sollen mitgenommen werden. Im Einklang mit der Verordnung SND/440/2020 vom 23. Mai müssen persönliche Objekte (Handtücher, Liegestühle u. ä.) sich innerhalb des persönlichen Umkreises befinden, der die Einhaltung des Sicherheitsabstands zu anderen Strandteilnehmern sicherstellt.
Während dem nationalen Alarmstatus ist an allen Stränden rauchen verboten, da Zigarettenstummel eine potenzielle Ansteckungsrisiko darstellen könnten.
Senioren ab 70 Jahren dürfen Sport innerhalb der von der Regierung definierten Zeitfenster ausüben: 10.00 bis 12.00 und 19.00 bis 20.00 Uhr während der Freizeitaktivität in den eigenen Zonen und zu den definierten Zeiten nachgegangen werden kann.
Regelungen Gemeinden
Strände in San Bartolomé de Tirajana
In San Bartolomé de Tirajana werden die Strände von 10.00 bis 17.00 Uhr überwacht. Mit Strandzugängen soll die Menschenmenge besser kontrollierbar sein. Sicherheitsabstand zwischen Personen(gruppen) von 2 m ist einzuhalten. Eine Gruppe darf 15 Personen nicht übersteigen, außer, sie stammen von einem in einem Haushalt lebenden Familienverbund.
Jeder darf jederzeit alle Aktiviäten durchführen, solange kein physischer Kontakt mit anderen Personen vorherrscht. Ausgenommen ist das Zeitfenster für die vulnerablen Personen und Senioren ab 70 Jahr von 10.00 bis 12.00 Uhr und 19.00 bis 20.00 Uhr. Duschen und Fußduschen dürfen verwendet werden.
Die Anzahl der Liegen wird auf das geforderte Mindestmaß reduziert und die Zahlungen sollen zukünftig bargeldlos erfolgen. Schilder in mehreren Sprachen sowie Lautsprecherdurchsagen weisen auf die neuen Nutzungsbedingungen hin. Die Duschen und Fußduschen bleiben geöffnet, allerdings sollen Menschenansammlungen vermieden werden und es wird für eine verantwortungsvolle Nutzung des Strandes appelliert. Rauchen ist verboten.
Strände in Mogán
In Mogán gilt das Zeitfenster von 10.00 bis 20.00 Uhr. Verboten sind rauchen, jede Art von Strandspielen, Hüpfburgen, aufblasbaren Liegen, Camping Utensilien (Tische, Stühle), Hunde, Musikapparate und die Verwendung von Seife. Auf Lautsprecherdurchsagen ist zu achten, Kinder müssen in Begleitung von Erwachsene sein. Die soziale Distanz von 2 Meter muss eingehalten werden (Schaubild Mogán unten).
Strandbenutzung auf Lanzarote
Der Zugang zu den Stränden ist in der Zeit von 10.00 bis 18.00 Uhr erlaubt, wobei Senioren ab 70 Jahren von 10.00 bis 12.00 Uhr der Vorzug zu geben ist. Der Sicherheitsabstand von 2 Metern ist sowohl im Meer als auch an den Stränden einzuhalten und zu diesem Zweck wird das Aufsichtspersonal verstärkt, um die Einhaltung zu überwachen. Die öffentlichen Toiletten bleiben geschlossen sowie die Fußduschen. Auch die Verwendung von Liegestühlen und Matten bleibt untersagt.