Die Spanische Grundsteuer (IBI - Impuesto sobre Bienes Inmuebles) ist eine Gemeindesteuer, welche das Eigentum an städtischen und ländlichen Immobilien besteuert. Berechnet wird sie basierend auf dem Katasterwert des Grundstücks (valor catastral). Das spanische Gesetz über die gemeindlichen Steuern (Ley de Haciendas Locales) gibt einen Rahmen für die Steuersätze vor. Gemeinden bestimmen ihren Steuersatz innerhalb dieses Rahmens, können jedoch in bestimmten Fällen auch einen höheren Satz festlegen. Zu zahlen hat der- oder diejenige EigentümerIn, der/die zum Stichtag 1. Januar als EigentümerIn der Immobilie eingetragen ist.
Die Grundsteuer ist einmal jährlich zu zahlen, wenngleich manche Gemeinden auch eine halbjährliche Zahlung ermöglichen (z. B. S.B. de Tirajana). Dazu werden von der Gemeinde Steuerbescheide ausgestellt.
Steuersätze
• städtische Liegenschaften: zwischen 0,4 % und 1,1 %
• ländliche Immobilien: zwischen 0,3 % und 0,9 %
Grundsteuer in San Bartolomé de Tirajana: Der Bürgermeister von San Bartolomé de Tirajana, Marco Aurelio Pérez Sánchez, versprach den Bürgern die Steuern zu senken und nachdem er das Budget der Gemeinde erfolgreich saniert hat wurden Ende 2018 folgende Steuersenkungen für dieses Jahr verlautbart. Der Steuersatz wurde von 0,63 Prozent im Jahr 2015 auf 0,60 Prozent im Jahr 2016 und 2017 und im Jahr 2018 sogar auf 0,57 Prozent gesenkt.
Hinweis: Beim Kauf einer Immobilie in Spanien sollten Sie daher sicherstellen, dass die spanische Grundsteuer bereits gezahlt wurde, denn nicht bezahlte Steuern verjähren nicht und zudem kommen Zinsen dazu!