Stand: 1. April 2019 - Dokumente, die deutsche Nicht-Residenten für eine Hochzeit auf den Kanaren vorlegen müssen:
• Geburtsurkunde (ausgestellt vom Personenstandsregister Ihres Ge- burtsortes);
• Ehefähigkeitszeugnis auf dem internationalen Vordruck Ihres deutschen Standesamtes des letzten Wohnorts im Herkunftsland.
• Ein Partner muss die spanische Einwohnerbescheinung haben für die standesamtliche Trauung in Spanien. (Empadronamiento);
• Antrag auf Eheschließung, unterzeichnet von beiden Partnern; Wenn einer der Partner schon verheiratet war: Heiratsurkunde und Nachweis, dass die Ehe entweder annulliert oder geschieden wurde; Wenn einer der Partner in Deutschland wohnt:
• Meldebestätigung der letzten zwei Jahre, die bestätigt, dass er/sie als ledig geführt wurde.
• Ggfs. alle Heiratsurkunden aller Vorehen und Scheidungsurkunden im Original mit Bestätigung seiner Rechtskraft. Alle Unterlagen müssen in beglaubigter spanischer Übersetzung vorgelegt werden. Bei der Trauung müssen zwei volljährige Zeugen anwesend sein. Wenn die Ehepartner kein Spanisch sprechen, wird ein vereidigter Dolmetscher benötigt. Eine internationale Heiratsurkunde kann vom spanischen Standesbeamten ausgestellt werden.