Die EU Kommission sieht die Einführung eines digitalen grünen Zertifikats vor, das derzeit von den Mitgliedsstaaten hinsichtlich der logistischen und operativen Erfordernisse überprüft wird. Im Sommer wird von der EU zudem eine digitale Infrastruktur zur Verfügung stehen, damit die Echtheit leichter überprüft werden kann.
Die Zertifikate sollen die Reisefreiheit erleichtern und zwar sowohl innerhalb der Mitgliedsstaaten als auch durch die Einbindung der WHO und der ICAO (Internationale Zivilluftfahrt-Organisation) international.
Dieser ‚grüne Pass‘ kann digital (QR-Code auf dem Handy) oder in Papierform ausgestellt werden.
Es sagt aus, ob der Inhaber:
- gegen Covid-19 geimpft wurde (frühestens 2 Wochen nach der (2. Teil)Impfung und längstens sechs Monate danach gültig)
- negativ gegen Covid-19 getestet wurde, oder
- von einer Covid-19 Erkrankung genesen ist.
Die Ausstellung erfolgt auf nationaler Ebene (Krankenhäuser, Test- oder Gesundheitszentren). Das grüne Zertifikat enthält Daten, wie z. B. Name, Geburtsdatum, Ausstellungsdatum, Information über Impfung, Test oder Genesung und hat eine individuellen Signaturschlüssel.
Die personenbezogenen Daten werden und dürfen nicht gespeichert werden und sind zur Überprüfung der elektronischen Signatur nicht erforderlich. Bei der Kontrolle wird der QR-Code und die Signatur auf Gültigkeit überprüft. Gesundheitsdaten verbleiben beim Aussteller im Mitgliedsstaat.
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