Der EU-Rat hat den im Juni veröffentlichten Bericht der Generalversammlung vom April hinsichtlich der Strategie der EU-Regionen in äußerster Randlage (RUP Regiones Ultraperiféricas) angenommen. Dies bedeutet, dass hier abweichende Maßnahmen von jenen innerhalb der EU implementiert werden dürfen, was für die Kanarischen Inseln sowie für Guadalupe, Französisch-Guayana, Martinique, Mayotte, Reunión, San Martín, Madeira und die Azoren relevant ist. Diese Sonderregelungen seien für die Wirtschaft dieser RUP-Zonen essenziell, wie beispielsweise die anstehende CO2-Steuer im Flugverkehr, der den Tourismus stark negativ beeinflussen würde.
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