Fahrerflucht wird seit 2022 als Strafdelikt geahndet mit Gefängnisstrafen von 6 Monaten bis 4 Jahren (Art. 152 des Strafgesetzbuchs Código Penal).
Zwei Fahrzeuglenker im Alter von 52 und 57 Jahren wurden von der Abteilung GIAT (Grupo de Investigación y Análisis del Subsector de Tráfico de la Guardia Civil) nun wegen diesem Delikt verhaftet. Einer verursachte am 15. September 2023 auf der GC-302 einen Verkehrsunfall mit zwei Verletzten und verübte Fahrerflucht.
Ebenfalls geflohen ist der 57-Jährige, der auf der GC-15 bei San Mateo am 30. November 2023 einen Motorradfahrer verletzte. jm