Ley de Animales Ptencialmente Peligrosos (Ley50/1999, Real Decreto 287/2002, RD 1570/2007);
Betroffene Rassen
Acht Rassen, die laut Gesetz als potentiell gefährliche Hunderassen gelten: Pit Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino, Fila Brasileireo, Tosa Inu und Akita Inu.
(Mischlings)Hunde mit bestimmten Merkmalen
Laut Zusatz 2 des Gesetzes sind folgende Merkmale ebenfalls für die Einstufung als potentiell gefährliche Hunde maßgeblich (abgesehen von den oben genannten reinrassigen Hunden):
Starke Muskulatur, athletisches Aussehen, Beweglichkeit, Widerstandskraft.
- Ausgeprägter Charakter und Mut.
- Kurzes Haar.
- Brustumfang 60-80 cm, Schulterhöhe 50-70 cm, Gewicht über 20 kg.
- Großer Kopf, starker, quadratischer und/oder breiter Schädel, kräftiges, breiter tiefes Maul.
- Breiter, muskulöser, kurzer Hals.
- Starker Brustkorb, gebogene Rippen, kurze und muskulöse Schulterpartie.
- Parallele, gerade und starke Vorderbeine, sehr kräftige Hinterbeine, mit langen Pfoten.
Ausgenommen von den Gesetzesbestimmungen sind nur Begleithunde für Behinderte, die in offiziellen Hundeschulen ausgebildet wurden und registriert sind. Die Anwendung dieses Gesetzes ist Gemeindesache, was zu unterschiedlichen Auslegungen führt. Der Gemeindetierarzt weiß am besten, was im Einzelfall zu berücksichtigen ist und welche Vorschriften einzuhalten sind.
Benötigte Unterlagen für den Antrag
- Zahlungsnachweis der Gemeindeabgabe, Hundepass vom Tierarzt
- Zertifikat über die körperliche und geistige Eignung, ein Exemplar einer potentiell gefährlichen Hunderasse halten zu dürfen. Erhältlich in autorisierten Untersuchungszentren, z.B. Medicert in Maspalomas, Eintragung im Meldeamt, Hunde-Haftpflichtversicherung (mindestens 120.000 Euro), Bestätigung über den eingepflanzten Mikrochip des Tieres zur Identitätsfeststellung und Eintragung im Hunderegister, Gesundheitszeugnis des Tieres, Ausweis des Besitzers;