Gemäß geltender Raumordnungsbestimmung (PGO Plan General de Ordenación) darf in touristisch deklarierten Zonen nicht residiert werden, weder dauerhaft noch temporär, sondern nur im touristischen Sinne verwendet werden. Eigentümer müssen u. U. die Nutzung durch eine Betreibergesellschaft verwalten lassen. Besonders in den touristischen Hochburgen führte dieses Gesetz zu enormem Aufruhr, wo traditionell ein großer Anteil der begehrten Wohnungen und Häuser an den Küsten bzw. in Meersicht von Ausländern erworben wurde.
Mogán ist eine der Touristenhochburgen auf Gran Canaria. In der letzten Plenarsitzung wurden 2.214 Anträge von Eigentümer(verwaltung)en entgegengenommen, die die Aussetzung der geltenden PGO-Verordnung für dauerhafte Wohnzwecke umfasst.
Das Rathaus wird die Wohnhäuser in ihrer PGO-Planung entsprechend berücksichtigen, sofern möglich, diese zur dauerhaften Residenz, gemischte oder rein touristische Nutzung deklarieren. Für die Begutachtung der detaillierten Widmungen wurde die öffentliche Firma Gesplan beauftragt.