Die Europäische Agentur für fundamentale Rechte FRA veröffentlichte eine Erhebung über Gewalt gegen Frauen in 28 Mitgliedsstaaten. Daraus geht hervor, dass Frauen von geschlechtsbezogener Gewalt überproportional betroffen sind. Demnach hat jede dritte Frau körperliche und/oder sexuelle Gewalt erfahren. Häusliche Gewalt kann sich auch auf Kinder oder einen männlichen Partner beziehen und sowohl physisch (z. B. sexuell) als auch psychische Formen annehmen.
Spanien hat im EU-Vergleich sehr fortschrittliche Gesetze zum Schutz vor häuslicher Gewalt und ahndet streng Vergehen. Es gibt sogar ein eigenes Gericht für Gewalt gegen Frauen (Juzgado de Violencia contra la Mujer).
Die Situation auf den Kanarischen Inseln weicht davon ab, denn es handelt sich um die Region mit der höchsten Rate an Klagen wegen geschlechtsspezifischer Gewalt. Maßnahmen dagegen wurde zum öffentlichen Interesse erklärt. Eine davon ist die Errichtung von sogenannten PEF-Zentren (Puntos de Encuentro Familiar), also spezialisierte Einrichtungen zur Intermediation und zum Schutz für Opfer von häuslicher Gewalt. Dafür wurden 1,5 Mio. Euro seit 2019 investiert und weitere 425.000 Euro im Jahr 2023 für Gran Canaria und 80.000 Euro für ein Zentrum auf Lanzarote genehmigt. Aktuell gibt es elf PEF-Zentren auf den Kanaren.
Die PEF bieten einen neutralen Raum, in dem mit Unterstützung eines interdisziplinären Fachteams die Beziehung von Kindern und Jugendlichen zu ihren Eltern sowie zwischen anderen Familienmitgliedern in Konfliktsituationen erleichtert werden sollen und das durch eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung beschlossen wurde. Zu ihren Zielen gehören u. a. die Verhütung und Aufdeckung von Fällen häuslicher Gewalt sowie die Gewährleistung einer angemessenen Betreuung von Frauen und Kindern. jm
Anrufe im SAVVG
Im April haben sich die Anrufe beim Servicetelefon SAVVG (Servicio de Atención de Víctimas de Violencia de Género) von unter 18-Jährigen verdreifacht. Von 1.431 Anrufen führten 200 Fälle zur Aktivierung der Notfallmaßnahmen (Eskalation nächste Stufe).
- In 60 % der Fälle handelte es sich um unmittelbare Notsituationen, 16 % dringlich und 24 % um Auskünfte.
- Bei 41 % handelte es sich um physische Gewalt, 4,5 % sexuelle Gewalt, 44 % nicht-physische Gewalt, 4 % Konsultationen und der Rest sonstiges.
- Bei 47 % handelte es sich bei den Aggressoren um die aktuellen Lebensgefährten/Partner und weitere 27 % um Ex-Partner.
- 94 % der Anrufe verfügten nicht über einen gerichtlichen Schutzauftrag (Orden de protección).
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Rufnummer 016 für Spanien
Nummer 112 für die Kanarischen Inseln
App: REDVICAN
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Verweise
1)Viva Canarias Nr. 35 vom 5.10.2013: Rechtstipp Nr. 29 über Häusliche Gewalt
2)PEF Puntos de Encuentros Familiar