Alle Unterlagen müssen in beglaubigter spanischer Übersetzung vorgelegt werden. Bei der Trauung müssen zwei volljährige Zeugen anwesend sein. Wenn die Ehepartner kein Spanisch sprechen wird ein vereidigter Dolmetscher benötigt. Eine internationale Heiratsurkunde kann vom spa- nischen Standesbeamten ausgestellt werden.
Dokumente, die deutsche Nicht-Residenten für eine Hochzeit auf den Kanaren vorlegen müssen:
• Geburtsurkunde (ausgestellt vom Personenstandsregister Ihres Geburtsortes)
• Ehefähigkeitszeugnis (auf internationalem Vordruck) von Ihrem deutschen Standesamt
• Wenn ein Partner auf den Kanaren wohnt: Einwohnermeldebescheinigung aus der der Aufenthalt hervorgeht (Empadronamiento)
• Antrag auf Eheschließung, unterzeichnet von beiden Partnern; Wenn einer der Partner schon verheiratet war: Heiratsurkunde und Nachweis, dass die Ehe entweder annulliert oder geschieden wurde; Wenn einer der Partner in Deutschland wohnt: Meldebestätigung der letzten zwei Jahre die bestätigt, dass er/sie als ledig geführt wurde.
Siehe unseren Rechtstipp in Ausgabe Nr. 13 vom 6. Juli 2012