Erinnern Sie sich noch an die spannende Geschichte, die ich Ihnen in meinem letzten Bericht über die Besteuerung der hypothekarischen Darlehen in Spanien erzählte? Kurz zusammengefasst: Nach der Rechtsprechung der Zivilgerichte oblag es den Darlehensnehmern, die jeweils anfallende Beurkundungssteuer zu zahlen, wohingegen die Verwaltungsgerichte die Ansicht vertraten, dass die finanzierende Bank diese Steuer tragen solle. Am Ende, nach der Veröffentlichung des letzten Berichtes, hat nun das Oberste Gericht („Tribunal Supremo“) mit seinem Beschluss den bisherigen Streit dahingegen entschieden, dass die Kunden als Darlehensnehmer diese Steuer zu übernehmen haben. Das hat für Entrüstung in der Bevölkerung gesorgt, und die Presse hat von „gekauften Richtern“ gesprochen und von der „Macht der Banken“, obwohl die Banken in den letzten Jahren sehr viele Schläge von den spanischen Gerichten haben einstecken müssen, und obwohl eigentlich die Entscheidung der Richter die sinnvollste gewesen ist. Die Regierung der Sozialdemokraten und Linken äußerte sich auch kritisch darüber und erließ daraufhin ein „Königliches Dekret“ („Real Decreto Ley“), was sie eigentlich nur in Fällen von äußerster Not („extraordinaria y urgente necesidad“) tun kann. Und so ist, sozusagen in einer Nacht-und-Nebel-Aktion, das entsprechende Gesetz geändert worden. Allerdings gilt die Änderung nur für die Zukunft, was in Bankenkreisen für Erleichterung gesorgt hat. Paradoxerweise wird die gesetzliche Änderung den Bankenkunden wahrscheinlich wenig helfen, da die Banken diese Steuer auf die Konsumenten umwälzen können, und die hypothekarischen Kredite so möglicherweise entsprechend teurer werden …. Aber diese Gesetzesänderung kommt in der spanischen Öffentlichkeit gut an, man könnte fast meinen, die Regierung kämpft für das einfache Volk…
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