Eine Inspektion der Fischereidirektion der Kanaren hat am 10. Februar 2022 wieder illegale Fischer angezeigt, die 29 kg Fischspezies gefangen hatten, deren Fang in kanarischen Gewässern strikt verboten ist. (Spezies - siehe nächste Seite).
Es handelt sich um einen schweren Verstoß gemäß Fischereigesetz Ley 17/2003 vom 10. Apri,2) aufgrund dessen diese Vergehen u. a. den Entzug der Fischerlizenz und Strafen in Höhe von 301 bis 60.000 Euro nach sich ziehen können.
Im Einklang mit Artikel 38.3. der Verordnung Nr. 182 vom 21. Dezember 2004 wird die Fischerei in Kanarischen Gewässern geregelt. Diese sieht den Artenschutz und den Erhalt der Biodiversität vor. Für bestimmte Spezies muss zumindest die Zeit für die Reproduktion sichergestellt sein, weshalb klare Höchstgrenzen der Fangmengen definiert wurden.3)
Einige Spezies sind derart vom Aussterben bedroht, dass ihr Fang in Kanarischen Gewässern strikt verboten ist4) und Vergehen gemäß Dekret n° 182 vom 21. Dezember (veröffentlicht im BOC vom 7. Januar 2005, siehe nä. Seite) mit enormen Geldbußen geahndet werden.