Ausgabe Nr.
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J M upload 27.02.2021, Viva Edition 173 | Print article

Illegale Migration: Rückgang EU, dramatisch auf den Kanaren (Status Quo März 2021)

Die Zahl der illegalen Migrationen im Vorjahr ist um 13 Prozent zurückgegangen und entspricht dem niedrigsten Wert seit 2013. Ausschlaggebend dafür war die Covid-19 Pandemie und die damit verbundenen Reiseeinschränkungen, besonders auf terrestrischem Weg.

Der Anteil der Minderjährigen ist von 23 Prozent auf 10 Prozent gesunken. Stark reduziert hat sich auch der Anteil der Frauen im Vergleich zu den Vorjahren (von etwa 25 % auf 10 % gesunken).

Die meisten der illegalen Migranten kamen aus Syrien, gefolgt von Marokko, Tunesien und Algerien.

Illegale Migration Situation Spanien

Spanienweit ist die Zahl der illegalen Grenzübertritte, terrestrisch sowie auf dem Seeweg, um 9,4 Prozent zurückgegangen. Zum Stichtag 15. Februar 2021 sind 3.581 illegale Migranten registriert worden.

Die Flüchtlingssituation auf den Kanarischen Inseln hat sich im Jahr 2020 trotz der Gesundheitskrise dramatisch entwickelt, denn fast 25.000 Personen wurden registriert. Dieser Trend setzte sich auch in den ersten sechs Wochen des Jahres 2021 fort. Die Zahl der illegalen Migrationen, die auf dem Seeweg angekommen sind, hat sich verdoppelt. Derzeit befinden sich noch etwa 10.500 illegale Migranten auf dem Archipel.

Inzwischen sind die temporär in touristischen Einrichtungen untergebrachten Flüchtlinge bzw. Migranten zum 14. Februar 2021 größtenteils in andere Einrichtungen verlegt worden (Camps, aufgelassene Kasernen etc.). Etwa 9.200 Personen können aufgrund des identifizierten Status wieder in ihre Heimat rückgeführt werden und wurden es teilweise bereits.

Offen bleibt noch die weitere Vorgehensweise in Bezug auf die knapp 2.600 unbegleiteten Minderjährigen, die sich weiterhin auf den Kanarischen Inseln befinden. Kanarenpräsident Ángel Víctor Torres erhofft sich eine stärkere Solidarität und Unterstützung seitens der Europäischen Union, die darüber bei der nächsten Sitzung des Ministerrats für Innere Angelegenheiten, Recht und Bürgerrechte am 1. März 2021 berät.