Umweltverbrecher organisieren weltweit Tierschmuggel, der auch auf den Kanaren nicht halt macht. Dabei ist der Handel mit exotischen Tieren aus mehreren Gesichtspunkten kritisch und das nicht nur aufgrund einer Destabilisierung der natürlichen Biodiversität im Urspungs- und Zielland oder des Tierleids während des Transports. Die Einfuhr von fremden Spezies führt, beispielsweise durch Mangel an natürlichen Feinden im neuen Territorium, zu einer unkontrollierten Ausbreitung und dies wiederum zur Gefährdung von einheimischen Tieren. Auf den Kanaren ist das aufgrund der Ausbreitung der Kalifornischen Kettennatter bereits der Fall.1) Agenten der Einheit für interne Sicherheit UOSIPA2) konnten im März dieses Jahres drei Tierschmuggler festnehmen.
• Im ersten Fall handelt es sich um einen 24-jährigen Bürger aus der Gemeinde San Isidro auf Teneriffa, der im Besitz eines Pythons war (Heller Tigerpython, zool. Python molorus), den er im Internet anbot. Da dieser auf der Liste der gefährdeten Tierarten steht und gemäß Annex I des Ley 50/1999 vom 23. Dezember geschützt ist, darf er nicht verkauft werden.
• Auf o. a. Webseite wurde von einem 23-jährigen aus Santa Cruz de Tenerife eine Königsboa (Boa constrictor) zum Verkauf angeboten, eine überaus gefährliche Schlangenart, die ebenfalls durch das o. a. Gesetz geschützt ist.
Beide Angeklagten müssen aufgrund dieser sehr schweren Vergehen gegen das Tierschutzgesetz mit Strafen von 2.404,06 bis 15.025,30 Euro rechnen.
• Auch der dritte Tierschmuggler stammt aus Teneriffa. Es handelt sich um einen 31-Jährigen aus San Miguel de Abona, bei dem ein Weißbauchigel (Atelerix albiventris) sichergestellt wurde. Dabei handelt es sich um eine Igelart, die normalerweise von der Sahelzone bis nach Kenia vorkommt und deren Bestand sich, durch vermehrte illegale Haltung als Haustiere in den letzten Jahren, zu einem großen Problem entwickeln könnte. Der Angeklagte argumentierte, dass er nicht gewusst habe, dass weder der Besitz noch der Handel der Tiere illegal sei. Dennoch muss er sogar mit einer Strafe von 3.001 bis 200.000 Euro rechnen.
Siehe auch Fundación Neotrópico