Ausgabe Nr.
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J M upload 02.02.2022, Viva Edition 184 | Print article

Kanaren - Corona-relevantes im Überblick (aus der Print-Ausgabe) Januar

Einreisebestimmungen

Die geltenden Einreisebestimmungen der Kanarischen Inseln für Ankommende aus dem Festland, wonach auch alle nationalen Reisende die 3G-Regel zu befolgen haben, wurden bis 15. Februar 2022 verlängert.

Krankmeldungen bei Covid-19 sind nun auch telefonisch möglich

Wer einen positiven PCR-Test hat, kann sich über die Rufnummer 900 112 061 telefonisch krank melden und muss sich nicht persönlich in das Servicio Canario de Salud bzw. zu den Ärzten begeben. Die Meldung wird durch einen fakultativen Telefonanruf durch das SCS bestätigt, nachdem die Symptome aufgenommen wurden.

Selbsttests: Die Preise wurden fixiert

Die Spanische Gesundheitskommission unter der Leitung der Gesundheitsministerin Carolina Marias hat am 13. Januar 2022 beschlossen, den Preis für einen Covid-Test (Selbsttest) in Apotheken auf maximal 2,94 Euro zu begrenzen. (Die Veröffentlichung erfolgte im Staatsanzeiger BOE am Freitag, dem 14.1.2022 ) Hintergrund waren Beschwerden von KonsumentInnen sowie von Gesundheitseinrichtungen, die die teils horrenden Preise für Tests beanstandeten.

Impfzertifikate nun auch bei Apotheken erhältlich

Der kanarische Gesundheitsdienst (SCS - Servicio Canario de Salud) hat eine Webseite eingerichtet, damit sich Geimpfte dort ihr Zertifikat herunterladen können:

www.miCertificadocovid.com

Es kann auch persönlich im SCS nach ca. einer Woche ab der Verabreichung der Impfung abgeholt werden.

Seit 10. Januar 2022 besteht zudem die Möglichkeit, sich gegen Vorlage des DNI-Ausweises* das Impfzertifikat in der Apotheke ausdrucken zu lassen. Falls dieses im Namen einer anderen Person erfolgt, ist ein gültiger Lichtbildausweis mitzubringen.

*Anm.: AusländerInnen haben keinen DNI-Ausweis, dafür die NIE-Bescheinigung. Nachdem diese kein Lichtbild beinhaltet und keinen Ausweis ersetzt, ist naturgemäß ein gültiger Lichtbildausweis mitzunehmen.

Durchimpfungsraten

- Die Durchimpfungsrate in Spanien ist sehr hoch. 92,5 % der Bevölkerung wurden zumindest einmal gegen Covid-19 geimpft. Die Kanarischen Inseln liegen mit 85 % leicht unter dem Landesdurchschnitt.

- Vollständig geimpft wurden 90,6 % in Spanien bzw. 83,2 % auf dem Archipel.

- 68,9 % der Personen, denen ursprünglich das Janssen/J&J Vakzin bzw. 80,7 %, denen AstraZeneca verabreicht wurde, erhielten inzwischen eine zusätzliche Booster-Impfung mit einem mRNS Impfstoff.

- Im Dezember 2021 wurde mit den Impfungen der Kinder im Alter von 5 - 11 Jahren mit dem mRNS-VAkzin pediatrica von BioNTech/Pfizer begonnen. Die Hälfte der Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren wurden in Spanien bereits immunisiert, auf den Kanarischen Inseln sind es 46,5 %.

 

   Omikron: Viele Fälle,

wenig Hospitalisierungen

Die befürchtete Omikron-Wand erreichte Spanien im Dezember 2021 mit voller Wucht. Aufgrund der hohen Ansteckungsrate dieser Variante überboten sich Woche um Woche die Zahlen der Neuinfektionen. 

Selbiges Szenario spiegelte sich auch im Infektionsgeschehen auf den Kanarischen Inseln wieder. Am 7. Dezember 2021 wurde das Omikron-Virus erstmals auf Teneriffa registriert und somit der dramatischste Anstieg auf dieser meistbevölkerten Insel des Archipels anfänglich verzeichnet. Mitte Januar 2022 erreichte sie mit über 35.000 neu registrierten Fällen binnen einer Woche seinen bisherigen Spitzenwert (siehe Chart). 

 

In der dritten Januarwoche sind die Infektionen um fast ein Viertel auf 27.000 gesunken. Die 7-Tage Inzidenz auf den Kanaren liegt mit 1.158 inzwischen deutlich unter dem Landesdurchschnitt von 1.457 (Wochenbericht n° 547 vom 21.1.2022 des Spanischen Gesundheitsministeriums).

   Hospitalisierungen

Trotz des dynamischen epidemiologischen Geschehens sind die Hospitalisierungsraten extrem niedrig, was einerseits an der dominierenden Omikron-Variante liegt und andererseits an der sehr hohen Durchimpfungsrate in Spanien und auf den Kanarischen Inseln.

• Nur 0,61 Prozent der Infizierten (also achtmal weniger als bei der letzten Welle im August 2021) sind hospitalisiert, das sind insgesamt 579.  Damit stehen noch etwa ein Viertel aller verfügbaren Krankenhausbetten zur Verfügung.

• Auch bei der intensivmedizinischen Betreuungseinheiten stellt sich die Situation noch gut dar.  Nur 80 der Covid-19 PatientInnen mussten in die UCI (Unidades de Cuidados Intensivos), was einen Anteil von 0,08 % der aktiven Fälle betrifft (insgesamt 95.317 zum Stichtag 21.1.2022, Gobierno de Canarias).

• Die zuletzt gemeldete Letalität betrug auf den Kanarischen Inseln 0,5 % und liegt deutlich unter dem Landesdurchschnitt von einem Prozent. Das ist nicht zuletzt den verfügbaren Krankenhauskapazitäten geschuldet, die in einer der größten Tourismusdestinationen Spaniens entsprechend dimensioniert ist. 

   Endemie?

Da das Ansteckungsgeschehen derart angestiegen ist, konnte eine sinnvolle Erhebung der Kontatpersonen nicht mehr durchgeführt werden und seit Mitte Dezember werden daher keine Nachvollziehbarkeitsraten (Trazabilidad) mehr angegeben. Ministerpräsident Pedro Sánchez möchte, vor dem Hintergrund der pandemischen Dynamik und der aufgrund der weit niedrigeren Virulität der Omikron-Variante, nicht mehr jeden einzelnen Fall erheben. Coronavirus-Infizierte sollen, ähnlich wie bei einer Grippe, an bestimmten neuralgischen Punken erhoben werden, wie z. B. in Gesundheitszentren, bei Hausärzten, in Krankenhäusern etc. In fünf Regionen Spaniens laufen bereits Pilotprojekte. Kritiker sehen diesen Vorstoß als verfrüht an und würden es bevorzugen, das Abklingen der sechsten Welle abzuwarten, da ansonsten das tatsächliche Ausmaß der Krankheit verwischt werden könnte.

Alarmstatus Inseln

Unter Berücksichtigung aller relevanten Kriterien legte der donnerstags tagende Lenkungsausschuss nach Beurteilung der epidemiologischen Situation auf den einzelnen Inseln folgenden Alarmstatus fest:

Stufe 4: Teneriffa, Gran Canaria und La Palma

Stufe 3: Fuerteventura, Lanzarote

Stufe 2: El Hierro, La Gomera

Stufe 1: -

Damit gelten die jeweiligen Bestimmungen aus dem Maßnahmenkatalog (Tabla de Medidas), die wir in unserem regelmäßigen Online-Reporting verlinkt haben. Im Konkreten ist die Gruppengröße in der höchsten Stufe 4 auf 6 Personen limitiert.

   3 G-Regelungen

Für alle Geschäftsaktivitäten, bei denen ein höheres Ansteckungsrisiko gegeben ist, gilt als außerordentliche Maßnahme für die Stufen 3 und 4 die 3 G-Regel. Alle Personen über 12 Jahre und 3 Monate müssen entweder:

- negativen PCR-Test vorweisen (von einem behördlich registrierten Labor, nicht älter als 48 Stunden). Nicht zugelassen sind Selbsttests!

- vollständig geimpft sein (Zertifikat einer offiziellen Behörde, mindestens 14 Tage nach der letzten Dosis)

- genesen sein (mindestens 11 Tage und höchstens 180 Tage, nachgewiesen von einem offiziellen Labor)

 

Dies betrifft folgende Geschäftsaktivitäten:

a. Hotellerie und Gastgewerbe*

b. Nachtgastronomie*

c. Freizeitaktivitäten

d. Veranstaltungen, Festivals, Events mit über 500 ZuschauerInnen

e. Sportveranstaltungen (> 500 Personen)

f. Öffentliche Spektakel (> 500 Personen)

g. Kulturveranstaltungen (Kino, Theater, Auditorien u. ä.), Zulassung über 50 Personen

h. Sportzentren u. ä.

i. BesucherInnen von Gesundheitszentren u. ä.

j. BesucherInnen und nicht zur Einrichtung zählende Personen von Sozialen Einrichtungen, Seniorenresidenzen etc.

*Eröffnungslizenz der Einrichtung > 30 Personen

 

   Sperrstunde und Gruppen-

größe bei sozialen Kontakten

Stufe 1: 12 Personen, 3.00 Uhr

Stufe 2: 8 Personen, 2.00 Uhr

Stufe 3: 6 Personen, 1.00 Uhr

Stufe 4: 6 Personen, 0.00 Uhr (bis 24. Januar, siehe BOC 5 vom 8.1.2022)

 

   Hotellerie/Gastronomie

Stufe 3: 75 % im Freien, 40 % in geschlossenen Räumlichkeiten, Sperrstunde: 1.00 Uhr

Stufe 4: 75 % im Freien, 33 % in geschlossenen Räumlichkeiten, Sperrstunde: 0.00 Uhr

 

   Forum für Nachtgastronomie (Anm.: Tanzen bleibt verboten)

Stufe 3: 75 % im Freien, 40 % in geschlossenen Räumlichkeiten, Sperrstunde: 1.00 Uhr

Stufe 4: 75 % im Freien, 25 % in geschlossenen Räumlichkeiten, Sperrstunde: 0.00 Uhr

 

   Touristenführungen

Stufe 1: max. 50 Personen

Stufe 2: max. 30 Personen

Stufe 3 und 4: max. 20 Personen

 

   Nicht erlaubt sind in Stufe 4 folgende Aktivitäten:

- Sauna und Spa

- Kinderspielplätze, Kinderspielzonen u. ä.

- Kongresse, Firmenzusammenkünfte u. ä. - nur telematisch

- BesucherInnen sind in Studentenheimen untersagt, Die Allgemeinzonen müssen geschlossen werden;

- BesucherInnen sind in Krankenhäusern untersagt, mit Ausnahme als Begleitperson von 

  Minderjährigen oder abhängigen Personen u. ä. Ausnahmen

- Betreuungszentren: Der Ausgang wird für BewohnerInnen untersagt, die nicht vollständig geimpft sind;

 

Maßnahmenkatalog

Die letztgültige Version des detaillierten Maßnahmenkatalogs (Tabla de Medidas) ist vom 5. Januar 2022 (siehe unser Online-Reporting: www.viva-canarias.es)