Eine weitere neue Initiative der Regionalregierung der Kanaren ist die Kunst- bzw. Künstlerförderung, wie in der Pressenotiz vom 11. Januar 2024 verlautbart wurde. Diese Maßnahme umfasst 690.000 Kunstschaffende (Artistas), wobei mehr als zwei Drittel keine Angestellten haben.
• Künstlerische Verträge mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr können eine Ermäßigung von 2 % in Anspruch nehmen.
• Demnach müssen Kunstschaffende mit einem Jahreseinkommen von weniger als 15.000 Euro anstelle von 15 % Einkommenssteuer lediglich 7 % abführen.
• Bei ihrem Schritt in die Selbstständigkeit besteht erstmals die Möglichkeit eines reduzierten Pauschalbetrags von 80 Euro für die Sozialversicherung in Anspruch zu nehmen.
Viva Tipp: Wir empfehlen bei der Wahl Ihrer Steuerberatungskanzlei darauf zu achten, dass diese über eine entsprechende Ausbildung bzw. Kompetenz verfügt und ein registriertes Mitglied der spanischen bzw. kanarischen Vereinigung der Steuerberater ist, wie z. B. AEDAF (Asociación Española de Asesores Fiscales) oder AAFC (Asociación de Asesores Fiscales de Canarias).
Achtung: Leider gibt es keine strengen gesetzlichen Auflagen zur Eröffnung einer Gestoria und im Falle von Fehlern (fristgerechte Meldungen, Zahlungen von Steuern etc.) haften Sie und nicht Ihre Steuerberatungskanzlei, auch wenn diese verpflichtet sind über entsprechende Haftpflichtversicherungen zu verfügen.