Ausgabe Nr.
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J M upload 01.09.2022, Viva Edition 191 | Print article

Kanaren übernehmen am 1. Januar 2023 die Küstenhoheit

Playa de Arguineguín an der Südwestküste von Gran Canaria in den Morgenstunden.

Paradox: Die Kanarischen Inseln sind von etwa 1.500 Küstenkilometern umgeben, den „Juwelen des Archipels“, wie der Präsident der Autonomieregion Ángel Víctor Torres sich zu äußern pflegte. Nach jahrelangen Bemühungen ist es endlich gelungen, eine Vereinbarung mit der Zentralregierung in Madrid hinsichtlich einer  Übertragung der Befugnisse über die Küsten zu treffen.

Diese geht formal am 1. Januar 2023 an die Autonomieregion der Kanarischen Inseln über. Die Übertragung bedeutet keine Änderung des Küstengesetzes, aber sie garantiert mehr Nähe, Wissen und Sensibilität für die Küstenverwaltung und den Küstenschutz. Zudem wurden zwanzig Dienststellen zugesprochen, zwei Immobilien (für deren Instandhaltung und Erneuerung nun die Gemeinschaft zuständig ist), sieben Fahrzeuge sowie die Übertragung der Wasser- und Stromversorgung.

Hintergrund

Die spanischen Küsten sind Staatseigentum, wie im  Küstengesetz geregelt. Alle BürgerInnen haben das Recht für die Nutzung und den freien Zugang zum Meer. Die Schutzzonen, Wegerechte etc. sind ganz klar im Küstengesetz geregelt. Einige Agenden lagen im Verantwortungsbereich der Gemeinden, wie beispielsweise die Vergabe von Lizenzen für den Betrieb von Liegestühlen und Sonnenschirmen, die Hygienemaßnahmen, die Rettung von Personen sowie die allgemeine Sicherheit und Ordnung an den Stränden.

Bisher war die Küstendirektion (Jefatura Provincial de Costas) in der Zentralregierung in Madrid angesiedelt, die für die Regelung, Kontrolle und Nutzung der Küstenzone verantwortlich war. Dieser Umstand führte regelmäßig zu Schwierigkeiten, wie z. B. Verzögerungen bei dringend notwendigen Reparaturarbeiten an Promenaden an der Küste. Ab 1. Januar 2023 liegt die Verantwortung der Küsten vor Ort.

Quelle: Gobierno de Canarias, 27. Juli 2022