„Zum verantwortungsvollen Konsum“ ruft der Konsumentenschutz OMIC1) Las Palmas in ihrer jüngsten Presseaussendung für Weihnachten auf. Darin geben sie u. a. Tipps zum Einkaufen. Insbesondere richtet sich dies an Spontankäufe, die vor dem Hintergrund der Weihnachtsstimmung in dieser Zeit besonders häufig vorkommen.
Handlungsempfehlungen
• energiesparende Beleuchtungen mit Zeitschaltuhren
• Recycling Materialien
• Weihnachtswünsche via Email anstelle von Postkarten
• Öffentliche Verkehrsmittel nehmen
• Akzeptieren Sie keine exzessive Verpackung bei Ihren Einkäufen
Rechte der Kunden
• Bei Online-Käufen nur sichere Webseiten besuchen. Diese erkennt man an der URL-Adresse. Das „s“ hinter dem http kennzeichnet, dass die Zahlung mittels eines sicheren Servers abgewickelt wird (https://)
• Kaufen Sie nur Spielzeug mit der europäischen Kennzeichnung „CE“, welche die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen bestätigt.
• Sofern nicht anders angegeben, ist der Verkäufer nicht verpflichtet Produkte umzutauschen bzw. das Geld zu erstatten. Gesetzlich besteht lediglich die Verpflichtung das Produkt umzutauschen. Die großen Ketten allerdings (z. B. Zara, H&M, Mango etc.) bieten ihren Kunden sehr großzügige Umtauschfristen von bis zu drei Wochen an. Fragen Sie vor dem Bezahlen hinsichtlich der Konditionen nach (Anm.: am besten Sie notieren sich das auf dem Ticket, um keine Frist zu versäumen).
• Der Käufer hat ein Anrecht auf eine Rechnung bzw. einen Kassenbon für mögliche Reklamationen oder einen Umtausch der Waren.
• Für Käufe von Elektronikartikel und Haushaltsprodukten empfiehlt es sich eine gestempelte Garantiebescheinigung einzufordern.
• Beim Erwerb von Produkten mit versteckten Mängeln oder Defekten besteht Anspruch auf Reparatur, Ersatz oder auf die Rückerstattung des Geldes.
• Die Rechte der Konsumenten gelten das ganze Jahr über, auch während dem Schlussverkauf „Rebajas“. Im Falle von Reklamationen hat der Kunde immer das Recht auf ein Beschwerdeblatt, das sog. „Hoja de Reclamaciones“ einzufordern.
• Bei den reduzierten Produkten handelt es sich um jene aus dem regulären Sortiment des Geschäfts. Das heisst es muss die gleiche Qualität und Garantieleistung erbracht werden. Es ist untersagt während Schlussverkauf beschädigte oder verdorbene Produkte bzw. veraltete und aus der Mode gekommene Waren anzubieten (Der Winterschlussverkauf beginnt am 7. Januar 2016).
• Die Produkte müssen sowohl den regulären Preis als auch den reduzierten Sonderpreis ausweisen.
• Kreditkarten müssen auch für Ware mit reduzierten Preis akzeptiert werden, sofern sie in diesen Geschäften üblicherweise angenommen werden.
1)OMIC: Oficina Municipal de Información al Consumidor