• Es dürfen keine Tiere unterhalb der definierten Mindestgrößen gefangen werden.
• Werden versehentlich Haie bzw. Rochen, die auf der Verbotsliste stehen bzw. die Mindestgröße unterschreiten, gefangen, müssen diese unverzüglich wieder ins Meer entlassen werden. (Art. 38.1. der Verordnung gemäß Gesetz „Ley de Pesca de Canarias“ bestätigt mit Dekret 182/2004 am 21. Dezember)
• Der Fang darf ausschließlich für den persönlichen Verzehr des Sportfischers verwendet werden bzw. muss an entsprechende fischverwertende Betriebe übergeben werden. Als Konsequenz ist es daher verboten diese Arten aus kommerziellen Gründen zu fischen. (Art. 38.2. gemäß Gesetz „Ley de Pesca de Canarias“)
Siehe Aufstellung