Die Gemeinde von San Bartolomé de Tirajana schloss am 14. Februar 2019 eine Vereinbarung hinsichtlich des Informationsaustauschs mit dem Grundbuchamt (Registros de la Propiedad), vertreten durch die beiden Amtsvertreter des Registro Nr. 1 und 2, Aitana Hernández García und Diego Hermoso Mesa, ab. Dadurch werden im Einklang mit dem Hypothekengesetz (Art. 206 des Ley Hipotecaria) zukünftig Verstöße gegen die Bauordnung transparent und können leichter geahndet werden. Das Rathaus stellt dem Grundbuchamt im Gegenzug Landkarten der Gemeinde, die Bebauungspläne sowie allfällige Erweiterungen oder Änderungen zur Verfügung. Dadurch können auch die Bürger Anträge auf Einsicht stellen und überprüfen, wie und ob ihre Immobilien in der Bauordnung der Gemeinde eingegliedert sind.
In einer gesonderten Kooperationsvereinbarung unter Bezugnahme des Hypothekengesetzes Art. 254.5, in der die Grundbuchämter jedes Dokument erfassen müssen, damit das Finanzamt die steuerlichen Verpflichtungen, die sich aus allfälligen Werterhöhungen ergeben, ordnungsgemäß identifizieren kann.