Ausgabe Nr.
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J M upload 03.08.2020, | Print article

Nasen-Mundschutzmasken Verschärfung der Regelungen mit 3.8.2020

Viva Canarias Online 3.8.2020 | In einer außerordentlichen Sitzung hat die kanarische Regionalregierung heute beschlossen, die Nasen-Mundschutzpflicht auf alle geschlossene Räume auszuweiten, selbst, wenn der empfohlene Sicherheitsabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.

In Restaurants muss der Mindestabstand der Tische bzw. Tischgruppen sowie an der Gäste oder Gastgruppen an der Theke auf jeden Fall eingehalten werden. Die Gruppen im Inneren dürfen 10 Personen nicht übersteigen.

Das Tragen von Nasen-Mundschutzmasken gilt für alle Personen ab 6 Jahre, wenn:

- in öffentlichen Straßen und Plätzen das Einhalten des Mindestabstands von 1,5 Meter nicht garantiert werden kann.

- in geschlossenen Räumlichkeiten mit Publikumsverkehr ungeachtet davon, ob der Sicherheitsabstand eingehalten werden kann.

Die Betreiber der Lokale, Betriebsstätten und Einrichtungen garantieren für die Einhaltung dieser Verpflichtungen und müssen mittels Markierungen diese Abstände signalisieren

Nasen-Mundschutzmasken in Schulen

In Schulen herrscht keine Maskenpflicht innerhalb von Schulgruppen mit stabilen Einheiten (Klassen) und gegenüber anderen Schuleinheiten, sofern die Schüler sitzen und ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird.

In Universitäten herrscht Maskenpflicht.

Verwendung von Nasen-Mundschutzmasken in Restaurants, Bars und in der Gastronomie

Die Pflicht zum Tragen von Nasen-Mundschutzmasken in allen Gastronomiebetrieben (Cafés, Bars, Restaurants etc.) wird in geschlossenen Räumlichkeiten ausschließlich während der Dauer der Konsumation aufgehoben (zur Einnahme der Speisen oder Getränke).

Im Freien wird das Tragen von Nasen-Mundschutzmasken nur dann aufgehoben, wenn die Einhaltung des Sicherheitsabstands von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, sichergestellt werden kann und während der Konsumation von Speisen und Getränke.

Korrekte Verwendung von Nasen-Mundschutzmasken

Die korrekte Verwendung von Nasen-Mundschutzmasken ist verpflichtend, bevorzugt hygienisch und wiederverwendbar, die zu jeder Zeit sowohl die Nase als auch den Mund komplett verdecken. Genauso muss die Adjustierung an Nase und am Bart erfolgen, damit der Ausstoß von Atemsekreten in die umliegende Luft vermieden wird.

Empfehlungen für Personen, die nicht zusammen leben

Bei Treffen im privaten Umfeld von Personengruppen mit Personen aus einem anderen Familienverbund, sei es in geschlossenen Räumlichkeiten oder im Freien, wird das Tragen von Nasen-Mundschutzmasken empfohlen.

Andere Maßnahmen

Der kanarische Regierungsrat einigte sich auf weitere Anpassungen der Regelung vom 19. Juni 2020 in Bezug auf den Sicherheitsabstand zwischen Personen. Dieser muss unter Einhaltung des Königlichen Dekrets Nr. 21/2020 vom 9. Juni mindestens 1,5 Meter betragen und zwar im öffentlichen Raum, im Freien sowie in jedem anderen Bereich mit Publikumsverkehr (sowohl im Inneren als auch im Freien) oder, falls dies nicht möglich ist, alternative physische Schutzmechanismen unter Verwendung von Nasen-Mundschutzmasken implementieren. Die Handhygiene und Niesetikette ist einzuhalten. Es wird besonderer Wert darauf gelegt, dass ein längerer Aufenthalt in geschlossenen Räumlichkeiten zu vermeiden ist.

Sicherheitsabstand und Tischbelegung in Räumen (max. 10 Personen)

In der Gastronomie muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Tischen oder Tischgruppen sowie an Theken oder zwischen Kundengruppen gewährleistet sein. Die Tische bzw. Tischgruppen dürfen mit maximal 10 Personen in Räumen belegt werden. In jedem Fall müssen die erwähnten Sicherheitsabstände adäquat ausgeschildert werden.

Touristische Unterkünfte

In den Gastronomiezonen (Cafés, Restaurants) in touristischen Unterkünften müssen die geltenden Schutzbestimmungen eingehalten werden. Zusätzlich müssen allfällige Maßnahmen getroffen werden (Aufsicht, Organisation etc.), dass zu jeder Zeit sichergestellt ist, dass die Kunden Nasen-Mundschutzmaske tragen, die Handhygiene befolgen und den Sicherheitsabstand von 1,5 Meter zu nicht im gemeinsamen Familienverbund zählenden Personen einhalten. Zudem muss sichergestellt werden, dass das maximal erlaubte Forum keinesfalls überschritten wird.

Touristenführer

Touristenführer dürfen Gruppen bis max. 55 Personen führen (bisher 25 Personen) wobei sichergestellt sein muss, dass bei der Ausübung der Aktivität der Sicherheitsabstand eingehalten werden kann bzw. andernfalls eine Nasen-Mundschutzmaske getragen werden muss.

Alkoholkonsum im öffentlichen Raum

Es wird darauf hingewiesen, dass der Konsum von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum verboten ist und bei Zuwiderhandlung im Einklang mit dem Gesetz 9/1998 vom 22. Juli sanktioniert wird und das auch für den Drogenkonsum gilt.

Quelle: Gobierno de Canarias vom 3.8.2020