Ab 11. Mai 2021 treten eine Reihe von neuen Geschwindigkeitsbeschränkungen im Stadtgebiet in Kraft (veröffentlicht im Staatsanzeiger BOE vom 11. November 2020). Abweichungen von den hier geltenden Limits dürfen ggfs. vom Eigentümer der Straßen genehmigt werden. Hintergrund: Durch die Reduzierung von 50 auf 30 km/h im Stadtgebiet verringert sich die Gefahr eines Unfalltods um das Fünffache.
Die neuen Geschwindigkeitsbeschränkungen im Stadtgebiet lauten wie folgt:
• 20 km/h, falls die Fahrbahn und der Gehweg auf einer Ebene sind
• 30 km/h, falls nur eine Fahrspur in jede Richtung vorhanden ist
• 50 km/h, falls zwei oder mehr Fahrspuren je Fahrtrichtung existieren