Ausgabe Nr.
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J M upload 06.05.2019, Viva Edition 151 | Print article

Neue Küsten- und Strandverordnung Las Palmas de Gran Canaria

In der „Stadt des Meeres“, so vermarket sich die Hauptstadt Las Palmas de Gran Canaria seit einigen Jahren, ist Bürgernähe und Zusammenarbeit groß angesagt und zwar nicht nur bei der Wahl des alljährlichen Karnevalsmottos. Im Vorjahr rief die Stadtverwaltung ihre Bürgerinnen und Bürger dazu auf, Verbesserungsvorschläge und Anliegen hinsichtlich der Strände und Küsten vorzubringen und 146 gingen aus verschiedenen Bezirken, politischen Vereinigungen und Bürgervereinen ein. Nun hat die Hauptstadt nach 15 Jahren ihr Küsten- und Strandverordnung angepasst und publiziert, das auf soziale, wirtschaftliche Aspekte sowie Umweltbelange eingeht. Hier die wesentlichen Punkte:

• Laufen ist auf dem Strand von Las Canteras nicht mehr eingeschränkt, wobei die Läufer höchste Vorsicht walten lassen sollen

• Radfahren ist auf der Las Canteras Promenade ab sofort in den Nachtstunden (in der Zeit von 1.00 bis 8.00 Uhr morgens) in der Nacht auf Montag bis Donnerstag auf Freitag erlaubt. An Wochenenden nicht!

• Fischen ist in allen Badezonen untersagt (Las Canteras auf Höhe Muellitos, La Puntilla und La Barra). Ein Verstoß wird ab sofort mit einer schweren Sanktionsstufe, anstelle bisher leicht, geahndet.

• Hundebesitzer dürfen mit ihren Vierbeinern ab sofort auf der Las Canteras Promenade flanieren, sofern diese in einer Transporttasche oder in einer Box sind. 

• Das Rauchverbot wird auf E-Zigaretten ausgeweitet

Anmerkung: Die Vorschläge wurden bzw. konnten nicht alle umgesetzt werden, wie beispielsweise des Zulassens von Kitesurfen am Playa de las Canteras, da dieser ein klassischer Familienstrand ist und es ein zu großes Sicherheitsrisiko darstellen würde. Einige andere Themen (Yoga, Paddle-Surf, Kayak, Schnorcheln, Tauchen, Strand-Tennis und Beach Volleyball etc.) sind gesondert geregelt.