Ausgabe Nr.
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J M upload 30.08.2018, Viva Edition 143 | Print article

Neue Richtlinien für Gastronomiebetriebe vom 22. Juli 2018

Per Dekret „Restauración 90/2010“ vom 22. Juli1) ist die Einführung von einigen Neuerungen für Gastronomiebetriebe geplant. Die Einspruchsfrist endet am 13. September. Die Kanarenregierung möchte die Bürokratie für Restaurants, Bars und Kaffeehäuser reduzieren. 

Klarheit der Preise

  • Restaurants müssen ihre Preise klar leserlich und vollständig ausweisen. Dies gilt auch für Tagesmenüs etc. 
  • Untersagt werden soll die Verrechnung für Tischreservierungen, Besteck oder ähnliches. Alle Preise, auch die Tagesmenüs, müssen klar ausweisen, ob diese die kanarische Steuer beinhalten oder nicht (also entweder inkl. Steuer „ICIC incluido“ oder exkl. Steuer „servicios exentos de IGIC“).

Betriebseröffnung

  • Die Aufnahme des touristischen Betriebs soll mit Anpassung des Gesetzes 39/2015 vereinfacht werden. Der/die Betriebsinhaberin (physische oder juristische Person) muss ihre Erklärung bei der zuständigen Inselregierung einreichen und kann  mit der Tätigkeit beginnen. Die Behörde schreibt diese in das offizielle Register (Registro General Turístico) ein und überprüft in Folge, ob alle erforderlichen Auflagen für die Betriebsführung erfüllt werden. Bei Mängeln wird eine Frist von zehn Tagen bis zu drei Monaten gesetzt, in der diese durch den Betriebsinhaber beseitigt werden müssen. Die Antragstellung erfolgt telematisch und soll somit schneller die erforderlichen Unterlagen (Inspektionsbuch, Beschwerdebuch etc.) ausstellen können.
  • Interne Hausregeln und die Verwendung der Installationen und Dienstleistungen müssen leicht zugänglich ausgehängt werden (Foyer, Halle etc.). Selbiges gilt für die Öffnungszeiten und falls die Zeiten der Küche sich davon unterscheiden, dann auch diese. 
  • Während der Betriebszeiten muss mindestens eine spanisch sprechende Person zugegen sein. 
  • Der Müll muss getrennt werden und die entsprechenden Container vorhanden sein. 
  • Darüber hinaus müssen alle Vorkehrungen getroffen werden, um wenig Energie zu verbrauchen (Geräte mit Energieverbrauch Stufe A, Energiesparlampen etc.). Betriebshaftpflichtversicherung wird von 600.000 auf 6.000 Euro reduziert. 
  • https://www.canariasparticipa.com/turismoculturadeporte